Supreme Court urteilt:

Parlamentspause vor Brexit ist rechtswidrig!

Ausland
24.09.2019 15:50

Paukenschlag in London! Das britische Höchstgericht hat in einer historischen Entscheidung die von Premier Boris Johnson veranlasste und von Königin Elizabeth II. verkündete Parlamentspause vor dem Brexit für verfassungswidrig und nichtig befunden. Die Abgeordneten werden bereits am Mittwoch wieder zusammentreten. Johnson, der derzeit an der UNO-Generalversammlung in New York teilnimmt, forderte nach Bekanntwerden des Urteils Neuwahlen. Zu Rücktrittsaufforderungen äußerte sich der konservative Politiker nicht, allerdings wird er nach Abhalten seiner Rede vor der UNO vorzeitig aus den USA abreisen.

Dieses einstimmig erfolgte Urteil bringt neue Dramatik in die Brexit-Verhandlungen zwischen London und der EU. Die Regierung und zahlreiche Beobachter hatten den Klagen vor dem Supreme Court eigentlich keine Erfolgschancen eingeräumt. Zudem wurde auch überhaupt die Zuständigkeit der Höchstrichter angezweifelt.

Das oberste schottische Gericht hatte Johnson vorgeworfen, die Königin über seine wahren Absichten für die Parlamentspause - die Abgeordneten für eine Zeit kaltzustellen - getäuscht zu haben. Die elf Höchstrichter führten nun als Urteilsbegründung unter anderem an, dass die Regierung keine Rechtfertigung für solch eine extreme Maßnahme vorgelegt habe. Weil die Verlängerung der Pause von zwei auf fünf Wochen unrechtmäßig und daher „nichtig“ sei, könnten die Abgeordneten ab sofort wieder zusammentreten.

Abgeordnete versammeln sich schon im Parlament
Einige Abgeordnete können offenbar gar nicht mehr bis Mittwoch warten, um wieder in den Plenarsaal zu kommen. Als Beweis posteten sie Fotos von sich auf Twitter, die sie auf ihren Plätzen im Westminsterpalast zeigen.

Johnson zum Rücktritt aufgefordert
Der Chef der schottischen Nationalisten im Unterhaus, Ian Blackford, forderte den sofortigen Rücktritt Johnsons. Labour-Chef Jeremy Corbyn forderte den Premierminister auf, sein Amt zu überdenken, und sprach sich während einer Konferenz seiner Partei (siehe Tweet unten) für Neuwahlen aus. Johnsons Anwalt erklärte, der Premier werde das Urteil des Obersten Gerichts respektieren.

EU will sich nicht in „interne Verfassungsfragen“ einmischen
Aus der EU-Kommission hieß es in einem knappen Kommentar zur jüngsten Entwicklung im Brexit-Krimi: „Es ist nicht unsere Aufgabe, interne Verfassungsfragen in den Mitgliedsstaaten zu kommentieren.“ Das schließe auch Großbritannien mit ein.

Johnson will Großbritannien unbedingt am 31. Oktober aus der EU führen, notfalls auch ohne Ausstiegsabkommen mit Brüssel. Das Unterhaus hat dagegen ein Gesetz verabschiedet, das einen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs verbietet.

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