Info bei der AK

Thomas Cook-Insolvenz: Kunden sind versichert

Kärnten
23.09.2019 13:31

Der Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Die Konsumentenschützer der AK Kärnten informieren Betroffene: Reisende haben Anspruch auf kostenlosen Heimtransfer. Bei Zahlungen an örtliche Hoteliers, die andernfalls die Abreise verweigern, müssen die Zahlungen bei der Versicherung innerhalb von acht Wochen geltend gemacht werden.

Wer sich gerade auf Urlaub - gebucht bei Thomas Cook - befindet, ist abgesichert. Notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und damit von dessen Versicherung zu ersetzen. Das gilt auch, wenn der Hotelier nochmals den Zimmerpreis verlangt. AK-Konsumentenschützerin Daniela Seiß: „Sie können die Summe, die Sie für die Unterkunft an den Reiseveranstalter bezahlt haben, zurückfordern!“

Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU sind Kunden europäischer Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz abgesichert. Für Österreich ist die AWP P&C S.A. Telefon 1 525 03-0 oder service@allianz-assistance.at der Insolvenzabwickler. Die betroffenen Reiseveranstalter haben zum Teil ihre Hauptsitze in Deutschland, daher wurde den Reisenden bei der Buchung ein sogenannter Sicherungsschein übermittelt. In diesem ist das Versicherungsunternehmen (die Bank) für den Sicherungsfall angegeben.

Die Insolvenz des Reiseveranstalters berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Stornierungen sind nur gegen die Zahlung der Stornogebühr möglich. „Wer bereits eine Anzahlung getätigt muss aber den Restbetrag nicht bezahlen, solange die Durchführung der Reise nicht sichergestellt ist. Wird sie abgesagt, kann man Anzahlung oder Gesamtbetrag zurückverlangen.“

Die AK rät, allfällige Ansprüche auf Rückzahlung des (anteiligen) Reisepreises oder auf Ersatz der entstandenen Zusatzkosten vor Ort so rasch wie möglich - längstens binnen acht Wochen ab Insolvenzanmeldung - beim Versicherungsunternehmen oder der Bank anzumelden.
Bei Fragen können sich Konsumenten an den AK-Konsumentenschutz wenden. Telefon: 050 477-2000.

Von der Pleite ist auch der Reiseveranstalter Neckermann betroffen: Auch hier sind Kunden versichert. Fraglich ist noch, ob auch Condor mit drin hängt. Bei Unsicherheit über Buchungen berät ebenfalls der AK-Konsumentenschutz. 

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