6 Monate bedingte Haft

16-Jähriger malte Hakenkreuze auf Tische und Tafel

Oberösterreich
20.09.2019 14:00

Weil er Mitschülern Nazibilder gezeigt, Hakenkreuze auf die Tafel gemalt und zu Lehrern unter anderem gesagt hat, unter Adolf Hitler hätte es sie nicht gegeben, ist am Freitag ein 16-Jähriger von einem Geschworenengericht in Linz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem muss er die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen. Der Angeklagte hatte sich geständig und einsichtig gezeigt.

Der schmächtige Teenager, der aus sozial schwierigen Verhältnissen stammt, gab sich vor dem vorsitzenden Richter Ralf Sigl kleinlaut und einsichtig. „Ich finde das auch nicht gut, was damals passiert ist. Ich habe mich informiert in letzter Zeit“, sagte er in Hinblick auf die NS-Zeit. Er sei kein Nazi und habe nur bei seinen Kollegen Eindruck machen wollen, rechtfertigte er sich sinngemäß. Heute wisse er, dass der Nationalsozialismus „wirklich arg“ war.

Hätte es unter Hitler nicht gegeben“
Am 11. April 2018 - damals war er erst 15 - zeigte der Bursch in einer Schule in Steyr Kollegen am Handy Bilder mit NS-Bezug, etwa ein Hakenkreuz als Hintergrund oder eine leicht bekleidete Dame mit Hakenkreuz-Armbinde. Als er von Lehrern zur Rede gestellt wurde, beschimpfte er diese unflätig und sagte, dass es sie unter Hitler nicht gegeben hätte, es dieser es schon richtig gemacht habe, Ausländer abgeschoben gehören und die arische Rasse rein sei, so die Staatsanwaltschaft.

Hakenkreuze auf Tafel und Tisch gemalt
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er wenige Tage zuvor auch Hakenkreuze auf die Tafel und einen Tisch gemalt hatte. Die Anklage warf dem Jugendlichen daher Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor - er stand am Freitag bereits das dritte Mal vor Gericht, allerdings das erste Mal vor einem Geschworenensenat.

Rechtskräftiges Urteil
Angesichts des Geständnisses des Angeklagten verzichtete das Gericht auf die Anhörung von Zeugen. Bereits kurz nach Mittag wurde ein Urteil gesprochen: sechs Monate bedingt und die Auflage, einen pädagogisch begleiteten Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu absolvieren. Das Gericht sah davon ab, bei einer früheren Verurteilung die bedingte Nachsicht zu widerrufen, verlängerte aber deren Probezeit. Man wolle dem Jugendlichen ermöglichen, sich um einen Job zu bewerben ohne die Verurteilung angeben zu müssen, erklärte Sigl zum Strafmaß. Alle Beteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht, damit ist das Urteil rechtskräftig.

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