Politik macht ernst

Verbot für Mautflüchtlinge am Triebener Tauern

Steiermark
20.09.2019 13:06

Das Land Steiermark schickt Verordnungen in Begutachtung, mit denen der Lkw-Schwerverkehr auf zwei Passstraßen beschränkt bzw. ganz unterbunden werden soll. Laut dem Büro von Verkehrslandesrat Anton Lang (SPÖ) handelt es sich dabei um die B77 über das Gaberl und die B114 über den Triebener Tauern. Argumentiert wird mit Maßnahmen gegen Mautflüchtlinge bzw. der Lebensqualität der Bevölkerung.

Laut Landesrat Lang seien diese Maßnahmen seit Jahren von der Bevölkerung, den Bürgermeistern, regionalen Abgeordneten und „jüngst sogar von Vertretern der Wirtschaftskammer“ gefordert worden. Die B114 verbindet das Murtal bei Pöls-Judenburg und das Paltental bei Trieben und führt kurvenreich über den Triebener Tauern. Die B77, die Gaberlstraße, führt vom weststeirischen Köflach ins Murtal bei Weißkirchen-Zeltweg.

Große Gefahr im Winter
Er sei immer wieder mit Berichten über Unfälle mit Schwerkraftfahrzeugen und dem dringenden Wunsch der Bevölkerung nach Maßnahmen konfrontiert. „Besonders in den Wintermonaten ergeben sich oft gefährliche Situationen“, sagte Lang.

Besonders die B114 ist bekannt dafür, dass sie gerne von „Mautflüchtlingen“ genutzt werde. Es gehe darum, mautvermeidende Lkw an einer Durchfahrt zu hindern und sie dorthin zu verweisen, wo sie hingehören, nämlich auf die Autobahnen und Schnellstraßen, sagte Lang.

Landesregierung muss grünes Licht geben
In der kommenden Woche gehen die Verordnungen für zwei Wochen in Begutachtung, danach müssen sie von der Landesregierung beschlossen werden. Bei der Verordnung zur B114 handelt es sich um eine ganzjährige Tonnagebeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ausgenommen soll lediglich der Ziel- und Quellverkehr der Gemeinden in nächster Nähe des Triebener Tauern sein. Das bereits bestehende generelle Fahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge in den Wintermonaten bleibt aufrecht.

Mit der Verordnung für die B77 wird, wie es bei der B114 schon jetzt besteht, für die Zeit von 1. November bis 15. April jeden Jahres ein Winterfahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erlassen. Sattelkraftfahrzeuge würden laut Lang besonders in den Wintermonaten aufgrund der ungünstigen Gewichtsverteilung, selbst bei angelegten Schneeketten, fallweise hängenbleiben und damit den Verkehr erheblich beeinträchtigen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele