NS-Wiederbetätigung

Bedingte Haftstrafe für Küssel-Vertrauten Radl

Steiermark
19.09.2019 16:33

Der Steirer Franz Radl, ein Vertrauter des bekannten Neonazis Gottfried Küssel, ist am Donnerstag am Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er an der Neonazi-Website alpen-donau.info mitgearbeitet hatte. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Radl, der bereits vor Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erhielt eine Folgestrafe von sechs Monaten. Als strafmildernd rechnete die Richterin an, dass die Taten weit zurückliegen sowie die lange Dauer des Verfahrens.

Zudem wurde der Steirer wegen des Verstoßes eines gegen ihn verhängten Waffenverbots verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf, Radl habe das Schlussplädoyer aus der Verhandlung gegen den mittlerweile verstorbenen Neonazi Gerd Honsik (Bild unten) aufgenommen.

Radl protestierte gegen das Verbotsgesetz
Radl nutzte die Urteilsverkündung gleich, um ein weiteres Mal während der Verhandlung gegen das Verbotsgesetz zu protestieren. Es handle sich um eine „nicht zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit“, die auch noch verfassungswidrig sei, meinte er. Die lange Verfahrensdauer widerspreche zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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