Kein versuchter Mord

Tobenden Sohn (28) mit Messer niedergestochen

Wien
19.09.2019 14:06

Wegen versuchten Mordes an seinem Sohn ist ein 52 Jahre alter Familienvater am Donnerstag in Wien vor Gericht gestanden, nachdem er den 28-Jährigen im April mit einem Klappmesser zweimal in den Rücken gestochen hatte. Der Angeklagte soll so versucht haben, die hochschwangere Frau seines Sohnes vor dem als „schwarzes Schaf der Familie“ geltenden 28-Jährigen zu schützen, als er auf sie losgehen und gewaltsam mit sich nehmen wollte. Die Geschworenen verwarfen in der Folge die Mordanklage …

Die Situation war am 11. April in der Hartlebengasse im Bezirk Donaustadt gänzlich eskaliert. Der zweitälteste Sohn des 52-Jährigen dürfte der Familie bereits in der Vergangenheit Kummer beschert haben, hatte als einziger die Schule abgebrochen, ging keiner geregelten Beschäftigung nach, besaß kein Geld und war auch noch spielsüchtig. Verlor er, ließ er seine Wut am Mobiliar der Wohnung oder an seiner Ehefrau aus. Dreimal kaufte der 52-jährige Vater neue Möbel, die sein Sohn in Rage zertrümmert hatte.

Hochschwanger - die Geburt stand nur kurz bevor - flüchtete die Ehefrau des aufbrausenden 28-Jährigen schließlich zum Schwiegervater, der ihr in seiner Wohnung sogar ein eigenes Zimmer zuteilte, da er der Überzeugung war, die Frau brauche Ruhe, um nicht ihr Kind zu verlieren.

Sohn wollte ins Haus, da stach Vater zweimal zu
Das jedoch passte dem 28-Jährigen gar nicht, woraufhin er am 11. April mehrmals wütend vor dem Haus auftauchte, an der Gegensprechanlage Sturm läutete und lautstark schrie. Kurz vor Mitternacht ging der Vater schließlich vor das Haus, um den Sohn zu beruhigen. Als dieser jedoch Anstalten machte, an dem Älteren vorbeizustürmen, um die Frau aus der Wohnung zu holen, habe sich der 52-Jährige dazwischengestellt, so Verteidiger Rudolf Mayer. Als der Sohn den Vater zur Seite drängen wollte, stach der 52-Jährige zweimal zu.

Der 28-Jährige wurde durch die Messerstiche schwer verletzt. Er erlitt einen Rippenbruch, eine Luft- und Blutfüllung der linken Brusthöhle und eine Stichbeschädigung der Milz, die in weiterer Folge operativ entfernt werden musste. „Wäre er nicht ins Spital gekommen, wäre er verblutet“, konstatierte der gerichtsmedizinische Sachverständige Christian Reiter. Der Vater selbst hatte unmittelbar nach der Tat die Polizei angerufen und Hilfe erbeten.

Zehn Monate unbedingte Haft
Die Geschworenen verwarfen schlussendlich die Anklage wegen versuchten Mordes und sprachen den 52-jährigen Angeklagten einstimmig wegen schwerer Körperverletzung für schuldig. 30 Monate teilbedingte Haft wurden ausgesprochen, zehn davon muss der 52-Jährige im Gefängnis verbringen. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Bewährungszeit bedingt nachgesehen. „Wir sind der Überzeugung, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren strafbaren Handlungen begehen wird“, begründete der vorsitzende Richter Stefan Apostol diese Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. 

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