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Bundesländer > Kärnten
19.09.2019 08:54

Nur ein Paletten-Bett

Wolfsberger Altbauer (74) wurde jahrelang gequält

  • In diesem Bett aus alten Paletten musste der 74-Jährige schlafen - und das in einem Raum ohne Bodenbelag. Nur ein Radio blieb dem Mann - wenn er Strom hatte.
    In diesem Bett aus alten Paletten musste der 74-Jährige schlafen - und das in einem Raum ohne Bodenbelag. Nur ein Radio blieb dem Mann - wenn er Strom hatte.
    (Bild: Unterkärntner Nachrichten)

Jahrelang soll sich auf einem Bauernhof im Kärntner Wolfsberg Schreckliches abgespielt haben: Der 74-jährige Altbauer wurde von seiner Schwiegertochter beschimpft und geschlagen. Das Haus durfte er nur selten verlassen. Und wenn er heraus kam, war er zu verängstigt, um über die Gräuel zu sprechen.

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Er wurde bespuckt, wenn er seine Aufgaben nicht erledigt hatte, musste auf einem behelfsmäßigen Palettenlager in einem Raum ohne Bodenbelag schlafen: So sah das Leben des Altbauern (74) über mehrere Jahre aus. Der Mann soll misshandelt worden sein; und das von seiner eigenen Schwiegertochter. Gewehrt hat sich der Mann nie gegen die 49 Jahre alte Frau, mit der er gemeinsam seinen früheren Hof bewohnte.

Strom abgedreht
Nicht einmal, wenn sie ihm wieder einmal den Strom abdrehte, weil sein Radio angeblich zu laut war. Oder wenn er das Bauernhaus wieder nicht verlassen durfte, damit niemand etwas von den Missständen erfährt. Aufgedeckt wurden die grauenvollen Lebensumstände erst, nachdem der Pensionist nach einer erneuten Attacke endlich die Flucht ergriff.

Tochter wusste nichts
Gemeinsam mit seiner Tochter erstattete der 74-Jährige im August des Vorjahres endlich Anzeige und ließ sich im Krankenhaus untersuchen. Die Tochter hat jahrelang nicht gewusst, wie es ihrem Vater ergangen war. Sie hat vielmehr gedacht, er wolle keinen Kontakt zur Außenwelt und verschanze sich freiwillig auf dem Hof, auf dem er bis zu seinem Lebensende eingetragenes Wohnrecht hat.

Diversions-Angebot vor Gericht
Die Schwiegertochter musste sich nun vor dem Bezirksgericht verantworten. Ihr wurde eine Diversion angeboten, das bestätigt Richter Christian Liebhauser-Karl auf Nachfrage der „Krone“. Zahlt die Frau eine Geldstrafe, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung; auch keine Eintragung im Strafregister. Dem Altbauer würde ein dreistelliger Betrag als Schmerzensgeld zustehen.

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