Amtsmissbrauch

Bei „Pickerl“ zu lax: Werkstatt-Chef verurteilt

Tirol
19.09.2019 09:00

Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, kennt der Staat offenbar kein Pardon. So musste sich nun am Innsbrucker Landesgericht der Besitzer (45) einer Tiroler Autowerkstätte verantworten, weil er bei zwei „Pickerl“ zu wenig genau hingesehen hatte. Die Anklage in einem derartigen Fall lautet auf Amtsmissbrauch.

Bei der §57a-Begutachtung („Pickerl“) wird ein befugter Mechaniker sozusagen zum Beamten. Entsprechend verantwortungsvoll ist die Aufgabe. „Und deshalb ist in diesem Fall auch keine Diversion ohne Strafe möglich“, betonte Richter Andreas Mair zu Beginn. Der Angeklagte beteuerte, dass er rund 5000 derartige Pkw-Überprüfungen ohne Beanstandungen gemacht habe. Dann sei es eben binnen zweier Monate zu zwei Fehlern gekommen. „Nichts Gravierendes – einmal trat Kühlflüssigkeit aus, einmal ließ sich das Auto nicht mehr starten.“ Weil eines der Autos verkauft wurde bzw. der ÖAMTC genauer hinsah, flogen die vorher übersehenen Mängel auf.

Keine „Freunderlwirtschaft“
„Waren die Lenker denn Bekannte von ihnen?“, spielte der Richter auf einen möglichen „Freundschaftsdienst“ an. Der 45-Jährige verneinte, es seien ganz normal Kunden gewesen. Der geständige und bisher unbescholtene Werkstättenchef kam mit 5400 Euro Geldstrafe (zur Hälfte bedingt) sowie 250 Euro Verfahrenskosten davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele