Mann (69) drehte durch

Einweisung nach brutaler Attacke in Anwaltskanzlei

Tirol
18.09.2019 11:00

„Ja, ich habe um mein Leben gezittert“, sagte die Sekretärin eines Innsbrucker Anwaltsbüros. Am 1. April war ein 69-Jähriger durchgedreht, der von der Kanzlei betreut wird. Wortlos stach er auf eine andere Angestellte ein und schlitzte ihr die Wange auf. Prozess um Mordversuch und Anstaltseinweisung.

Der 69-Jährige wird vom Anwalt nach dem Erwachsenenschutzgesetz betreut (früher Sachwalterschaft). „Nie gab es Probleme mit ihm, der Angriff kam aus heiterem Himmel“, sagte der Advokat als Zeuge.

„Er hatte einen starren Blick“
Wie so oft war der 69-Jährige aufgetaucht, um sich etwas Taschengeld zu holen. Termin hatte er aber keinen und so wollte ihn die Sekretärin vertrösten. „Er hatte einen starren Blick, schaute durch mich hindurch - und da habe ich auch schon einen Schlag gespürt und lag am Boden“, schilderte das Opfer.

Angeklagter: Wangenstich „das relativ Harmloseste“
Sekunden später war klar: Es war nicht die Faust des Mannes, sondern er hatte mit einem vorher nebenan gekauften Küchenmesser zugestochen. „Ich habe ihr deshalb in die Wange gestochen, weil das das relativ Harmloseste ist“, sagte der Betroffene vor den Geschworenen ungeniert, „ein guter Chirurg kann das mit drei Stichen nähen“. Reue zeigte der seit Jahren psychisch beeinträchtigte Mann aber nicht. Vielmehr betonte er, dass es sich um „Notwehr“ gegen die Sachwalterschaft gehandelt habe und er einer Mitarbeiterin „eins auswischen“ wollte.

Buch als Schutz gegen Messer
Eine zweite Sekretärin eilte damals zu Hilfe und schützte sich mit einem dicken Buch, bevor weitere Mitarbeiter hinzukamen. Dann flüchtete der Angreifer - eine Polizeistreife fasste ihn auf der Straße.

Ungünstige Prognose
Die psychiatrische Gutachterin verwies auf eine lange Krankheitsgeschichte mit einer schizoaffektiven Störung: „Er war nicht in der Lage, das Unrecht dieser Tat einzusehen.“ Trotz stationärer Aufenthalte habe sich an der „Wahnsymptomatik“ prinzipiell nichts geändert. Die Gefährlichkeitsprognose sei sehr ungünstig, weitere Zufallsopfer nicht ausgeschlossen. Die Geschworenen sahen Mordversuch und versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Die verhängte Anstaltseinweisung ist nicht rechtskräftig. 

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