Grenze für Parteien

Wahlkampf darf maximal eine Million Euro kosten

Steiermark
17.09.2019 17:55

Der steirische Landtag hat eine Wahlkampfkosten-Obergrenze von einer Million Euro je Partei für die Landtagswahl eingeführt. Der Gesetzesantrag wurde Dienstagnachmittag von allen fünf Parteien beschlossen. Künftig müssen die Parteien, schon gültig für die Wahl am 24. November, ihre Ausgaben binnen sechs Monaten nach der Wahl dem Landesrechnungshof melden. Bei Verstößen setzt es Geldbußen.

Die Grüne Abgeordnete Sandra Krautwaschl sprach von einer „hocherfreulichen Sache“. Der Wahlkampf werde „fairer, sparsamer ablaufen und die ganze Steiermark wird nicht mehr mit Plakaten zugepflastert sein“. SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Moitzi sprach u.a. davon, dass die Steiermark mit gutem Beispiel vorangehe. KPÖ-Mandatar Werner Murgg sagte, eine langjährige KPÖ-Forderung sei nun erfüllt. Als nächster Schritt müsse über eine Begrenzung der Parteienförderung nachgedacht werden.

Der geschäftsführende FPÖ-Klubchef Stefan Hermann lobte, dass in kurzer Zeit in einer komplexen Materie sehr, sehr viel gelungen sei. Ziel sei es auch, dass es keine Umgehungskonstruktionen gebe.

„Nicht der Weisheit letzter Schluss“
ÖVP-Abgeordneter Detlev Eisel-Eiselsberg äußerte Bedenken: Das Gesetz sei nicht der Weisheit letzter Schluss. Man habe sich aus gutem Grunde gewünscht, dass u.a. im Gesetz auch Übergangsbestimmungen formuliert worden wären. Auch sei nicht ganz klar, ob etwa diverse Sommerkampagnen bereits zum Wahlkampf zählten. Da würde noch manche Diskussion kommen, die der Politik insgesamt nicht tun werde.

Gesetzt trifft rasch in Kraft
Das Gesetz tritt mit Freitag, 20. September in Kraft, vor dem Stichtag (22. September) für die Landtagswahl. Ein Punkt ist es unter anderem, dass neben den Ausgaben zwischen dem Stichtag - in der Regel der 62. Tag vor der Wahl - und dem Wahltag für die Berechnung der Wahlwerbungsausgaben herangezogen werden. Herangezogen werden können auch Kosten außerhalb dieses Zeitraums: Die Voraussetzung dafür ist, dass diese für die Landtagswahl erbracht oder genutzt wurden. 

Detaillierte Liste an den Rechnungshof
Die Parteien müssen dem Landesrechnungshof innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl die Wahlwerbungsausgaben auflisten und übermitteln. Dazu zählen Ausgaben wie etwa für Plakate, Postwürfe, Direktwerbung, Give-aways sowie auch und vor allem die Inserate und Einschaltungen in Print-, Hörfunk- und audiovisuellen Medien. 

Der Rechnungshof prüft ziffernmäßig Richtigkeit und Vollständigkeit der Auflistung und auch, ob diese mit dem Gesetz in Einklang sind. Die Ergebnisse werden auf der Landesrechnungshof-Homepage veröffentlicht.

Hohe Geldbußen drohen
Vorgesehen sind auch Sanktionen: Wird die Ausgabengrenze um bis zu 250.000 Euro überschritten, beträgt die Geldbuße - aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Strafe - die Hälfte des Überschreitungsbetrages. Wird die Ausgabengrenze um mehr als 250.000 Euro überschritten, beträgt die Geldbuße 100 Prozent des Überschreitungsbetrages. Die Buße wird von der Parteienförderung abgezogen

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele