Absage für Wiener

Faulheit als Grund für Wahlkarte reicht nicht aus

Wien
16.09.2019 15:00

Wahlen sind das Rückgrat der Demokratie. Viele wollen trotzdem lieber auf der faulen Haut liegen, statt ihre Stimme abzugeben. Ein Wiener gab bei der Beantragung seiner Wahlkarte zumindest einen sehr ehrlichen Grund an: Bequemlichkeit. Die Antwort der Behörde kam rasch: Die Faulheit wird nicht belohnt.

Ausschlafen, vielleicht ein bisschen fernsehen, Computer spielen, ein Vollbad nehmen – es ist nicht überliefert, welche Alternativen der Wiener seinem demokratischen Grundrecht des Wählens vorgezogen hätte.

Ehrlicher Grund, dennoch Absage
Nun aber wird er entweder eine bessere Ausrede brauchen oder am 29. September eine Viertelstunde für den Urnengang einplanen müssen. Nach seinem Antrag mit der Begründung der Bequemlichkeit kam die Antwort des Wahlreferats seines Bezirks: „Die von Ihnen angegebene Begründung, ,Bequemlichkeit‘, wonach Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, reicht für die Ausstellung einer Wahlkarte nicht aus.“

Die Behörde war auch nicht zu faul für die juristische Begründung: „§ 38 Abs.1 und 39 Abs. 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992 verlangt zwingend eine erforderliche Begründung, dass Sie etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalt im Ausland am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden.“

Michael Pommer, Kronen Zeitung

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