Wie die „Krone“ berichtete, hatte nur Verteidiger Johann Eder Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Schwurgerichtes eingelegt, der Staatsanwalt verzichtete. Deshalb befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Nichtigkeitsbeschwerde und wischte jegliche Bedenken vom Tisch: Es seien keine Verteidigungsrechte verletzt worden, entschieden die Höchstrichter. Eder hatte vor allem die Ablehnung von Anträgen auf weitere Gutachten kritisiert.
Heißt: Der Schuldspruch wegen Körperverletzung mit tödlicher Folge ist rechtskräftig. Nun wandert der Akt zum Oberlandesgericht Linz. Ein Richter-Senat wird sich mit der Strafberufung auseinandersetzen: Dabei kann die verurteilte Berlinerin Silvia M. (62) noch hoffen, da die Strafe – sieben Jahre Haft – noch reduziert werden könnte. Eine höhere Strafe ist jedenfalls nicht möglich.
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