Obdachlose in Linz:

Müssen „Sozialfälle“ jetzt Geld zurückzahlen?

Oberösterreich
14.09.2019 09:00
Eine Zwischenbilanz des Sozialhilfe-Missvollzugs beim Verein B37 liegt nun, wie berichtet, für die Jahre 2017 und 2018 vor. In den beiden Jahren bekamen 125 von 261 Wohnungslosen insgesamt 59.000 € zu viel Mindestsicherung ausbezahlt. Die Frage ist auch, ob diese schuldlos Begünstigen das zurückzahlen müssen.

Die Sozialabteilung des Landes prüft den Vollzug beim B37 noch weiter, nämlich bis 2011 zurück. Ob die Betroffenen von 2017/18 die im Schnitt 472 € Überbezug zurückzahlen werden müssen, werde am Ende juristisch von der Leitung des Landesamts zu klären sein, heißt es im Sozialressort.

Nix am Sparbuch
Wobei die betroffenen obdachlosen Menschen ja, erstens, das vom B37 berechnete und ausbezahlte Geld im guten Glauben angenommen, und zweitens, eher fürs Wurstsemmerl ausgegeben haben, als fürs Sparbüchel – wie man auch im Sozialressort einräumt.

Verein verantwortlich
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr zeigt sich hier wieder einmal pragmatisch: „Jene Personen, welche Leistungen gutgläubig bezogen und konsumiert haben, sollten sich darauf verlassen können.“ Vielmehr stelle sich die Frage, in welcher Form die auszahlende Stelle, also der Verein B37, zur Verantwortung gezogen werden könne, so Mahr. Beziehungsweise inwieweit die Sozialabteilung von Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei.

Gängige Praxis
Dort, in der Sozialabteilung, nahm man einfach an, „dass die Auszahlung der Träger der Wohnungslosenhilfe aufgrund von Bescheiden erfolgen“ würde. Umgekehrt meint der Geschäftsführer von B37, die Auszahlung ohne Bescheid der zuständigen Behörden sei gängige Praxis gewesen und sei von allen Verantwortlichen toleriert worden – und das seit 25 Jahren

Werner Pöchinger/Kronen Zeitung

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