Keine Fahrlässigkeit

Einjährige fiel aus Fenster: Verfahren eingestellt

Niederösterreich
13.09.2019 09:01

Im Fall einer Einjährigen, die im Juli im niederösterreichischen Gutenbrunn aus einem Fenster gestürzt war, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren eingestellt. „Es konnte keine Fahrlässigkeit der Eltern festgestellt werden“, sagte Sprecher Leopold Bien. Die Anklagebehörde hatte den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung geprüft.

Der Vorfall vom 27. Juli war laut dem Sprecher „nicht vorhersehbar“. Das Mädchen sei, während die Eltern für drei Minuten in der Küche waren, in das Kinderzimmer gegangen und habe auch etliche Kindersicherungen überwunden.

Vier Meter in die Tiefe gestürzt
Die Einjährige war aus dem zum Lüften geöffneten und mit einem Fliegengitter versehenen Fenster knapp vier Meter auf die Garageneinfahrt des Einfamilienhauses gefallen. Sie wurde im SMZ Ost in Wien behandelt.

Baby bei Fenstersturz in Wien gestorben
Ebenfalls im Juli war auch in Wien ein Baby aus dem Fenster im vierten Stock eines Wohnhauses gefallen. Der kleine Bub kam dabei ums Leben. Auch er hatte sich - die Eltern schliefen zur selben Zeit in der Wohnung - offenbar gegen das Inseketengitter gelehnt, das dadurch aus der Verankerung gebrochen war.

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