Kugelbomben-Drama

Unbedingte Haft wurde in Geldstrafe umgewandelt

Oberösterreich
13.09.2019 11:00

David M. (17) aus Eberschwang wollte seine Freunde mit einem besonderen Silvesterfeuerwerk beeindrucken. Ein Pyrotechnikhändler (55) hat ihm dazu u. a. eine Kugelbombe der Kategorie F4 geliefert, die den HTL-Schüler in der Silvesternacht tötete. Nun legte das Oberlandesgericht Linz die endgültige Strafe fest. Der Richtersenat wandelte dabei den unbedingten Haftteil in eine 14.400-Euro-Geldstrafe um.

„Das Gefährlichste, was wir in der Pyrotechnik haben“, sagte der Sachverständige Rene Langer beim Prozess in Ried im April. Für den Besitz und zum Abfeuern einer Kugelbombe der Kategorie F4 hätte es nicht nur einen Pyrotechniker-Ausweis, sondern auch einen Bescheid der Bezirksbehörde gebraucht. Voraussetzungen, die David nicht erfüllte - und das wusste der Angeklagte.

„Ich habe mich drauf verlassen, dass David das Zeug nicht angreift, jemand dabei ist, der sich auskennt“, erklärte der 55-Jährige nun bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Linz.

Video: Kugelbombe reißt Innviertler in den Tod

Kein unbedingter Haftteil nötig
Grob fahrlässige Tötung lautete das Urteil im April für den Pyrotechniker in Ried. Laut OLG sei die Strafzumessung des Erstgerichts in Ried im Innkreis prinzipiell als richtig erachtet worden. Allerdings sei man zu der Ansicht gekommen, dass es weder aus general- noch aus spezialpräventiven Gründen eines unbedingten Haftteils bedürfe. Aus einem Jahr Haft, davon acht Monate bedingt, wegen grob fahrlässiger Tötung wurden so acht Monate bedingt und 240 Tagessätze à 60 Euro, also insgesamt 14.400 Euro, unbedingt.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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