Grassers Rundumschlag

Ex-Minister klagt über „jahrelanges Martyrium“

Österreich
12.09.2019 14:47

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht eine massive Breitseite gegen den Belastungszeugen Michael Ramprecht abgefeuert. Sein ehemaliger enger Mitarbeiter im Ministerkabinett habe ihm aufgrund der „Falschaussagen“ und der „notorischen Aussagenunehrlichkeit“ ein jahrelanges „Martyrium“ bereitet, so ein emotionaler Grasser zu Richterin Marion Hohenecker.

Die Nichtverlängerung seines Vertrags als Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur durch ihn, Grasser, habe bei Ramprecht eine „Hasssucht“ ausgelöst. Das Motiv für Ramprechts „Falschaussagen“ gegen ihn sei Rache, betonte der Hauptangeklagte. Der Zeuge sei oft „nicht stabil“ gewesen, sein Verhalten offenbare eine „massive Persönlichkeitsstörung“. Grasser regte außerdem eine psychologische Untersuchung von Ramprecht an. Immerhin hätten dessen Aussagen zu einer „Zerstörung meiner Reputation“ und einem „großen finanziellen Schaden“ für ihn geführt, so der Ex-Minister.

Ein weiterer Belastungszeuge, Willibald Berner, sei Ramprecht aus Freundschaft und aufgrund seiner Nähe zur SPÖ zur Seite gesprungen, so der Ex-Minister in seiner äußerst umfangreichen Stellungnahme am 106. Verhandlungstag im Strafprozess rund um den Verkauf der Bundeswohnungen und die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Berner, der seinerzeit im Verkehrsministerium beschäftigt war, habe im Gericht Vorwürfe erfunden und ihn, Grasser, „vorsätzlich falsch belastet“.

Grasser schoss sich auf Staatsanwaltschaft ein
Nach gut drei Stunden war Grasser mit seinen Ausführungen zu den Zeugenaussagen fertig, alleine eine Stunde davon nahmen die massiven Vorwürfe gegen den Belastungszeugen Ramprecht ein.

Abschließend schoss sich Grasser noch auf die Staatsanwaltschaft ein. Diese sei ihrer Verpflichtung, das Verfahren „fair und gerecht“ zu führen, nicht nachgekommen, attackierte er die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart. Mit den Worten, „Warum haben Sie sich nicht an die Strafprozessordnung gehalten?“, warf er ihnen rechtswidriges Verhalten vor.

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