Ein Gerichtsurteil in Frankreich wird zum Präzedenzfall: Demnach gilt ein Todesfall beim Sex während der Dienstreise als Arbeitsunfall. Die Firma muss nun zahlen.
Konkret geht es um den Tod eines verheirateten Sicherheitstechnikers. Der Mann war 2013 geschäftlich nach Meung-sur-Loire gereist, wo er eine Frau kennenlernte. Beim Sex mit ihr erlitt er einen Herzinfarkt und starb.
Alltägliche Handlung wie Duschen und Essen
Die Justiz stufte den Fall in allen Instanzen als Arbeitsunfall ein. Immerhin gehöre Geschlechtsverkehr zu alltäglichen Handlungen wie das Duschen oder Essen. Damit haben die Ehefrau und Kinder des Verstorbenen jetzt das Anrecht, von der Firma des Mannes jeden Monat 80 Prozent von dessen Gehalt zu bekommen, bis zum ursprünglichen Tag seiner Pensionierung.
Kronen Zeitung
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