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Bundesländer > Wien
12.09.2019 12:03

Lebenslang Hundeverbot

Unerlaubtes Gassigehen: Bis 20.000 € Strafe drohen

  • Trotz eines Hundehalteverbots ging Lydia W. nun mit einem Labrador äußerln.
    Trotz eines Hundehalteverbots ging Lydia W. nun mit einem Labrador äußerln.
    (Bild: zVg)

Im Grätzel rund um die Ziegelhofstraße in Wien-Donaustadt herrscht erneut helle Aufregung. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr verbiss sich ein Rottweiler in einen 17 Monate alten Buben - Waris starb im Spital. Dem Frauerl des Tieres wurde lebenslanges Hundehalteverbot auferlegt. Doch darauf pfeift Lydia W. - wie berichtet. Die Spaziergänge mit einem schwarzen Labrador könnten die Frau nun teuer zu stehen kommen. Der Strafrahmen beträgt bis zu 20.000 Euro, Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) will mit aller Härte durchgreifen.

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Im September 2018 kam es zu der letztlich tödlichen Attacke. Lydia W. war mit ihrem Rottweiler, einem Listenhund, und 1,4 Promille Alkohol im Blut spazieren, als sich das Tier im Kopf des Buben verbiss. Zweieinhalb Wochen später starb der Bub, die Frau wurde (nicht rechtskräftig) zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt.

  • Die Besitzerin des Rottweilers bei ihrem Prozess
    Die Besitzerin des Rottweilers bei ihrem Prozess
    (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Hundehalteverbot schließt auch Umgang mit Hunden ein
Darüber hinaus verpasste die Gemeinde Wien der Verurteilten ein lebenslanges Hundehalteverbot, das auch jeglichen Umgang mit einem Hund einschließt. Gegen die Gefängnisstrafe berief die Wienerin, auf das Verbot pfeift sie. Denn seit geraumer Zeit beobachteten Nachbarn immer wieder, dass W. mit einem schwarzen Labrador (wenn auch an der Leine) Gassi geht. Im Grätzel herrscht Fassungslosigkeit. Zuletzt hatten Anrainer die Frau mit einem Handy „geblitzt“ und die Polizei alarmiert.

  • Der kleine Waris wurde nur 17 Monate alt. Nach dem Rottweilerangriff starb er im Donauspital.
    Der kleine Waris wurde nur 17 Monate alt. Nach dem Rottweilerangriff starb er im Donauspital.
    (Bild: Florian Hitz, Peter Tomschi, krone.at-Grafik)

Strafrahmen bis zu 20.000 Euro
Es wurde eine verwaltungsrechtliche Anzeige nach dem Wiener Tierhaltegesetz gelegt, so ein Polizeisprecher am Mittwoch gegenüber krone.at. Genau dieses Gesetz war nach dem schrecklichen Vorfall vor einem Jahr deutlich verschärft worden. Der Strafrahmen beträgt bis zu 20.000 Euro, Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima kündigte an, dass die Behörde mit voller Härte vorgehen wird.

Kronen Zeitung und krone.at

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