Urteil rechtskräftig

Geldwäscherei: „Geldesel“ in Klagenfurt verurteilt

Kärnten
11.09.2019 10:58

Wegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt wurde am Mittwoch ein 62-jähriger Kärntner am Landesgericht in Klagenfurt. Der Kärntner hatte ein Konto für Internetbetrüger eingerichtet, auf das 23.000 Euro eingezahlt und weiterüberwiesen worden.  

Der Kärntner hatte mit einem fremden Mann ein Konto eingerichtet und ihm alle Daten weitergeleitet, so die Vorwürfe von Staatsanwalt Julius Heidinger. „Er hat gesagt, dass er insolvent ist und zwei Jahre kein Konto haben darf“, heißt es seitens des Angeklagten. „Aber dann wird das Konto gesperrt wegen Geldwäschereiverdachts. Und Sie gehen zur Bank und setzen sich dafür ein, dass das Geld frei wird - das ist der Grund, warum Sie heute da sitzen“, so Heidinger.

Heidinger bezeichnet den Angeklagten als „Geldesel“. Er sei von Kriminellen, die ihr Geld wohl aus Betrügereien im Internet lukriert hatten, angeheuert worden. Diese hätten ein Konto gebraucht, um das Geld dann von dort aus ins Ausland zu transferieren. Der 62-Jährige nahm das Urteil, 240 Tagessätze in Höhe von je 15 Euro an. Urteil ist rechtskräftig.

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