„Krone“-Ombudsfrau

Bankomat kaputt: ÖBB-Fahrgast musste Strafe zahlen

Ombudsfrau
11.09.2019 06:00

Wenn Sie Ihr Zugticket am Automaten mit Bankomatkarte bezahlen wollen, können Sie nur hoffen, dass die Zahlungsfunktion nicht ausgefallen ist oder Sie das passende Kleingeld zur Hand haben. Sonst könnte es Ihnen gehen wie einem Leser aus Niederösterreich. Der musste in so einem Fall 135 Euro Strafe bezahlen!

Eine Strecke von zwölf Kilometern wollte Alexander P. mit dem Zug fahren. Das Ticket wollte er beim Automaten - besetzte Schalter gibt es ja kaum noch - am Bahnhof erstehen. Und mittels Bankomatkarte bezahlen. Doch diese Zahlungsfunktion war zu dem Zeitpunkt ausgefallen.

„Da ich kein Bargeld in der Tasche hatte, bin ich ohne Ticket in den Zug gestiegen“, schildert der Niederösterreicher. Beim dortigen Zugbegleiter stieß er auf wenig Verständnis. Der drückte ihm gleich einen Zahlschein über 135 Euro wegen Schwarzfahrens in die Hand. „Man wollte meine Reklamation nicht akzeptieren. Es ist doch keine Pflicht, Bargeld in der Tasche zu haben“, ist Herr P. über das Vorgehen der Österreichischen Bundesbahnen verärgert.

Tatsächlich nehmen sich die ÖBB heraus, ihre eigenen Richtlinien so zu gestalten. Ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten stellt keinen Defekt dar und berechtigt daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug, ließ man uns wissen. Das gilt für die Züge des Nahverkehrs! Herrn P. kommt man nicht entgegen und besteht auf die Bezahlung der Strafe.

Ihre Ombudsfrau sagt es einmal mehr: Das Ticketsystem der ÖBB ist nicht besonders kundenfreundlich. Denn selbst wenn man bar bezahlen möchte, muss man die passenden Scheine dabeihaben. Da wird nämlich nicht jeder akzeptiert.

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