Anwalt musste warten
Geringere Haftstrafe wegen Personal-Mangel
Es war der 6. Juli 2018, als ein Serbe (24) sein Urteil bekam: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt. Er war an der Massenpanik beteiligt gewesen, die sich im Dezember 2017 im Atrium-West in Wals-Siezenheim abspielt hatte. Schüsse aus einer Gaspistole hatten rund 100 Feiernde in Panik versetzt. Personen wurden verletzt, es kam dabei auch zu Sachbeschädigungen.
Berufungs-Prozess um Strafhöhe
Nun, mehr als ein Jahr nach dem Urteil, bat der 24-Jährige im Berufungsprozess in Salzburg um Strafmilderung. Ein Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz gab der Berufung teilweise Folge und reduzierte die Strafe auf 15 Monate Haft, drei davon unbedingt. Wegen Verfahrensverzögerung aufgrund eines Missgeschicks des Landesgerichtes Salzburg: Es wurde eine „Vollmachtsvorlage übersehen“, so die OLG-Richterin.
Neuer Verteidiger musste ein Jahr warten
Der Serbe hatte nach dem Urteil seinen Verteidiger gewechselt. Sein neuer Anwalt, Peter Lechenauer, bat das Gericht daraufhin um Zusendung des Urteils. Erst nach einem Jahr bekam der Advokat das Schriftstück. „Fehler können passieren“, nahm es Lechenauer locker auf.
Situation bei Gerichtsbediensteten ist prekär
Es ist aber eine klare Folge der Spar-Maßnahmen in der Justiz: Die wenigen Gerichtsmitarbeiter sind längst an ihre Grenzen angekommen. Die einzigen, die davon profitieren, sind die Kriminellen – wie der aktuelle Fall veranschaulicht.
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