„Manipulations-Belege“

ÖVP legte Dokumente zu Wahlkampfkosten offen

Österreich
09.09.2019 08:41

Nach der Veröffentlichung interner Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen legt die ÖVP nun eine Reihe von Dokumenten offen, die Fehler bzw. Manipulationen in der medialen Berichterstattung belegen sollen. Die ÖVP übermittelte der APA ein zehnseitiges Papier, in dem entsprechende Original-Rechnungen und Saldenlisten im Faksimile einzusehen sind.

Damit will die Partei zeigen, dass es - entgegen den Vorwürfen der Wochenzeitung „Falter“ - keine „doppelte Buchhaltung“ gebe, mit der man die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro überschreiten und tatsächliche Wahlkampfausgaben verschleiern könnte. Die Wochenzeitung hatte etwa berichtet, dass Unterlagen zeigten, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten - von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos - aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als „allgemeine Kosten“ deklariert. Die ÖVP vermutet, dass diese Dokumente aus einem Cyberangriff stammen, bei dem bis zu 1300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen worden sein sollen.

ÖVP: „Entweder falsch berichtet oder manipulativ“
Aus den vom „Falter“ angeführten Beispielen hat die ÖVP nun „die prominentesten“ herausgegriffen und will damit „den Nachweis erbringen, dass der ,Falter‘ entweder (unwissentlich) falsch berichtet hat oder (wissentlich) manipulativ“, wie es in dem übermittelten Papier heißt.

An vorderster Stelle führt die ÖVP eine Rechnung der MediaSelect über 430.755,19 Euro an. Wie der „Falter“ unter Berufung auf das „Rechnungseingangsbuch“ der ÖVP schreibt, wurde diese am 4. Juli 2019, fünf Tage vor Beginn der Wahlkampffrist, unter dem Schlagwort „Marketing und Kampagnen“ verbucht. Auf der von der ÖVP übermittelten Rechnung findet sich allerdings der Hinweis, dass es sich um Kosten der Kampagne für die „EU-Wahl“ handelt. Die Inseratenbuchungen betreffen laut ÖVP also nicht die Nationalratswahl 2019, sondern die EU-Wahl vom 26. Mai 2019.

Unterscheidung in Wahlkampf und Nicht-Wahlkampf
Zur kolportierten Kostenaufstellung für das gesamte Wahlkampfbudget - 6,3 Millionen Euro innerhalb des für die Wahlkampfkostengrenze relevanten Zeitraums und 2,6 Millionen außerhalb - liefert das von der ÖVP übermittelte Papier keine Informationen. Diese vom „Falter“ veröffentlichten Zahlen hat die Volkspartei bisher auch nicht dementiert. ÖVP-Chef Sebastian Kurz betonte diesbezüglich mehrmals, dass die Vorgangsweise rechtlich korrekt sei und man die gesetzliche Obergrenze einhalte. Laut den von der ÖVP übermittelten Dokumenten dürfte es beim Wahlkampfbudget tatsächlich eine Unterscheidung in Wahlkampf und Nicht-Wahlkampf geben. Für das „Budget NRW19 - Ausgaben“ gibt es neben den Spalten Posten, Anmerkung und Zuordnung Buchhaltung nämlich auch welche mit den Bezeichnungen Betrag SOLL - WK, Betrag SOLL - Nicht WK und Gesamt.

„Falter“ bleibt dabei: „Haben korrekt berichtet“
Was die Vorwürfe der ÖVP angeht, der ,Falter‘ habe „entweder (unwissentlich) falsch berichtet oder (wissentlich) manipulativ“, betonte Klenk am Montagvormittag auf Twitter, dass man „korrekt berichtet“ habe. Zwar räumte das Medium in seinem Newsletter am Sonntag ein, dass man in einer Anfrage an die ÖVP die Kosten der Wahlkampfauftaktveranstaltung im Jahr 2017 „irrtümlich“ als Wahlkampfkosten genannt habe, doch dies sei bereits nach dem Check mit der ÖVP und vor der Veröffentlichung korrigiert worden. „Das ist also die einzige Grundlage für die Behauptung der ÖVP, die vom ,Falter‘ zitierten Dokumente wären ,verfälscht‘“, heißt es. Abgesehen von der genannten Veranstaltung habe die ÖVP „keinen einzigen Vorhalt bestritten, keine einzige Zahl dementiert“.

Neuerlich Klage angekündigt
Gegen den „Falter“ hat die ÖVP am Wochenende neuerlich eine Klage angekündigt. Die Wochenzeitung habe falsche, unvollständige oder gefälschte Dokumente erhalten, so die Kritik. „Bei uns hat ein Hackerangriff stattgefunden. Daten wurden von Hackern gestohlen und offensichtlich manipuliert und durch die Verbreitung eines Mix aus Wahrem und Falschem wird uns geschadet“, heißt es in der ÖVP-Stellungnahme.

Die Wochenzeitung sieht einer Klage gelassen entgegen. „Wenn die ÖVP den ,Falter‘ klagt, verteidigen wir die Pressefreiheit bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof“, so Chefredakteur Florian Klenk. Ihm zufolge habe man sich im Zuge des Berichts an alle Gesetze gehalten und nichts Strafbares getan. Bis Freitag sei jedenfalls keine Klage bei der Wochenzeitung eingegangen.

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