950.000 Euro Beute

Zwei Bandenmitglieder wegen Einbrüchen verurteilt

Kärnten
05.09.2019 12:19

Zwei Männer sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren, gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu vier bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden. Sie gaben zu, mit weiteren Bekannten und Verwandten aus ihrer slowakischen Heimatgemeinde vorwiegend Sportgeschäfte in Österreich geplündert zu haben.

Allein bei den drei 2016 durchgeführten Coups in Grödig (Salzburg), Wels und Braunau (Oberösterreich), bei denen der 66-jährige Angeklagte als Lkw-Fahrer mithalf, wurden Waren im Wert von 950.000 Euro gestohlen und außer Landes gebracht. Der Pensionist, der nach eigenen Angaben eine Rente von 250 Euro bezieht, bekam für jede der Taten 800 Euro Lohn. Die Aufgabe seines 30-jährigen Komplizen, dem in diesem Prozess die Beteiligung an zwei Einbrüchen vorgeworfen wurde, war es, die Geschäfte aufzubrechen und die Waren zum Lkw hinaus zu bringen. Er sagte, er habe für beide Taten 2.000 Euro erhalten. Was mit dem Diebesgut passierte, wollen beide vorbestraften Männer nicht gewusst haben.

Banden-Chef war bei Einbrüchen dabei
Beide Männer nannten den Namen des Kopfs der kriminellen Bande. Dieser ist auch der Grund dafür, warum der Prozess in Klagenfurt stattfand. Der Mann, der noch nicht ausgeliefert wurde, war bei einem Einbruch in Klagenfurt 2014 dabei, weswegen alle weiteren Straftaten der Bande von den Justizbehörden in Kärnten abgewickelt werden. In dem umfangreichen Fall gibt es weitere offene Ermittlungen, bei denen das Landeskriminalamt Oberösterreich federführend ist, teilweise aber auch bereits rechtskräftige Verurteilungen, sagte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth. Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte, Ausmaß und Summen seien in diesem Fall außergewöhnlich. Die Zusammenarbeit mit den slowakischen Behörden funktioniere sehr gut, die Beweislast im aktuellen Verfahren bewertete er als „erdrückend“. Nichtsdestotrotz wertete der Schöffensenat die Geständnisse als wesentliche Milderungsgründe. Erschwerend wirkten die Vorstrafen sowie der hohe Schaden. Der 30-Jährige nahm seine dreijährige Strafe an, der 66-Jährige erbat sich Bedenkzeit. Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele