Ärger bei Kapitän:

Stadtwache straft zu Unrecht Schiffsmitarbeiter

Oberösterreich
05.09.2019 12:30

Seit Jahrzehnten ist es gängige Praxis, dass Mitarbeiter und Lieferanten jener Schiffe, die am Urfahraner Donau-Ufer ihre fixe Anlegestelle haben, auf der dazugehörenden Lände auch parken dürfen. Der Linzer Ordnungsdienst sieht das nun plötzlich anders und zeigte mehrere Lenker bei der Verwaltungsstrafbehörde an.

Einer der Bestraften ist Kapitän Reinhard Bloch, dem das Donauschiff Walross (früher Helene), das beim Jahrmarktgelände vor Anker liegt, gehört. „Ich bin seit den 1980er Jahren Kapitän, in der Zeit hat es nie Probleme mit unseren Fahrzeugen gegeben“, sagt der 61-Jährige.

Ist Teil der Lände
Kürzlich beanstandete aber der Ordnungsdienst, dass Blochs bzw. die Pkw zweier Mitarbeiter angeblich verbotenerweise „auf der Grünfläche zwischen asphaltiertem Gehweg und Donau abgestellt“ seien. „Der Ordnungsdienst liegt falsch. Es handelt sich um keine Grünfläche, sondern um einen Teil der Lände, der angemietet worden ist“, so Bloch. Das habe auch die Via donau bestätigt.

Sichtbare Kennzeichnung
„Für den Ordnungsdienst muss ersichtlich sein, dass es Fahrzeuge von Schiffsmitarbeitern sind. Daher sollten diese künftig auch extra gekennzeichnet werden“, rät Infrastrukturstadtrat und Vizebürgermeister Markus Hein.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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