16.800 Euro

Tiroler Bodenfonds muss Schadenersatz zahlen

Tirol
05.09.2019 07:00

Der Tiroler Landes-Bodenfonds muss einer Familie Schadenersatz in Höhe von 16.800 Euro für Bauverzögerungen und Zusatzkosten durch ein problematisches Grundstück zahlen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat nun das Ersturteil bestätigt. Die Tiroler Arbeiterkammer hatte die Familie aus dem Bezirk Schwaz vertreten.

Mit dem Tiroler Bodenfonds bietet das Land Tirol den Gemeinden ein Instrument, um Baugrundstücke zu günstigen Preisen auf den Markt zu bringen und damit leistbares Bauen und Wohnen zu ermöglichen. Diese Möglichkeit nutzte auch eine Familie aus dem Bezirk Schwaz. Endlich wollte man sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch die Verwirklichung des Traums geriet zum Alptraum.

Schüttmaterial statt stabiler Untergrund
Beim Aushub kam plötzlich statt eines natürlich gewachsenen Bodens „Schüttmaterial“ zum Vorschein. Der Untergrund war damit nicht ausreichend stabil, sondern musste zusätzlich bearbeitet werden. Die Folgen: Bauverzögerungen, jede Menge Ausgaben, viel Ärger! Die betroffene Familie sah sich mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 Euro konfrontiert. Der Tiroler Bodenfonds weigerte sich aber, für die zusätzlichen Kosten aufzukommen.

„Bodenfonds hätte informieren müssen“
Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) schaltete sich ein. Die AK-Experten prüften den Fall und unterstützten die Familie bei den Schadenersatzforderungen. Außergerichtlich gab es keine Einigung. Das Landesgericht gab den Forderungen aber in erster Instanz recht. Doch der Bondenfonds ging in Berufung. Jetzt bestätigt das Oberlandesgericht das Ersturteil. Die Kernaussage lautet: man hätte die Familie über die problematische Bodenbeschaffenheit informieren müssen. 16.000 Euro Schadenersatz und die Prozesskosten von rund 50.000 Euro muss der Bodenfonds zahlen. Laut AK liegt bereits die Bestätigung vor, dass der Fonds diesmal das Urteil akzeptieren werde.

„Wir sind froh um das Urteil. So weit hätte es aber gar nie kommen dürfen. Der Tiroler Bodenfonds sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und bei Problemen rasch und außergerichtlich für eine positive Lösung für die Betroffenen sorgen“, kommentiert AK-Präsident Erwin Zangerl das Urteil.

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