Welt
Drosten hat „schlimmste Befürchtungen“ für Sommer
213.580 mal gelesen
Als bekannt wurde, womit der Magister sein Gehalt aufbesserte, sprach das Magistrat in Linz eine „Fristlose“ aus. Dagegen ging der Lehrer arbeitsrechtlich vor und reichte beim Landesgericht Salzburg Klage ein.
Er betonte, dass er „nicht operativer“ Geschäftsführer des Bordells war und die Nebenbeschäftigung ohnehin gemeldet habe. Nur halt ohne Details. Das Salzburger Arbeitsgericht folgte ihm, das Oberlandesgericht Linz wandelte in der zweiten Instanz die Entlassung in eine Kündigung um. Es war eine „besonders schwere Dienstverfehlung“, gerade weil er eben als Lehrer unterrichtete. Dies bestätigte auch der OGH.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).