Zahlen gestiegen

Wie psychisch Kranke zur Gefahr werden

Österreich
04.09.2019 06:00

Es wiederholt sich mit bedrückender Regelmäßigkeit. Immer wieder stehen Menschen vor Gericht, die für ihre oft schweren Taten - manchmal sogar Morde - nicht verantwortlich gemacht werden können. Weil sie psychisch krank sind, weil sie sich in einer akuten Psychose befunden haben. Sie werden dann von der Justiz in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen. Die Zahl solcher Fälle ist stark gestiegen.

In vielen Fällen werden nahe Angehörige getötet. Denn die Kranken können oft nicht mehr alleine leben und werden von ihnen betreut. Spektakulärster Fall: 1993 schnitt ein gebürtiger Ungar seiner Mutter den Kopf ab und stellte ihn in die Auslage des familieneigenen Hutgeschäftes in Wien. Sechs Jahre später traf ihn „sein“ Richter beim Einkaufen an der Wursttheke eines Supermarktes wieder. Der Mann ist kurz zuvor als „geheilt“ entlassen worden.

Alle Täter verbindet lange psychiatrische Vorgeschichte
Eines haben all diese Fälle gemeinsam: Alle Täter verbindet eine lange psychiatrische Vorgeschichte, sie waren oft Dutzende Male in psychiatrischen Einrichtungen. Doch längerfristig zwangsweise angehalten wurde keiner von ihnen. Schuld daran, so die landläufige Meinung, ist das Unterbringungsgesetz, das sehr strenge Regeln für längerfristige Aufenthalte in der Psychiatrie aufstellt.

Denn bei einer akuten Psychose werden schwere Medikamente verabreicht. Kaum greifen diese und der Zustand des Patienten normalisiert sich, wird er entlassen. Oft mit strengen Auflagen. Was meist nicht funktioniert, denn die Kranken setzen die Psychopharmaka gerne schnell wieder ab.

„Kriterien müssten enger gefasst sein“
Eine Gruppe Psychiater hat kürzlich sogar eine Petition an das Justizministerium gerichtet - mit dem Ziel, das Unterbringungsgesetz geringfügig anzupassen. „Die Kriterien für eine längerfristige Anhaltung müssten enger gefasst sein“, sagt etwa die anerkannte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter.

Doch oft, so behaupten andere, sind faktische Zwänge schuld an der schnellen Entlassung der Patienten. So ist in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der Betten auf psychiatrischen Stationen um drei Viertel gesunken. Der Andrang ist also dementsprechend groß. Zurück bleiben dann oft überforderte Angehörige, die mit ihren schwer kranken und im täglichen Zusammenleben auch höchst anstrengenden Mitbewohnern völlig überfordert sind. Und manchmal dies sogar mit dem Leben bezahlen.

Daten und Fakten
Im Paragraf 3 des Unterbringungsgesetzes heißt es: Die Zwangseinweisung eines psychisch Kranken ist nur gerechtfertigt, wenn „sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet ist“. Früher konnte der Arzt alleine über die zwangsweise Anhaltung im Spital entscheiden, heute werden die zuständigen Bezirksgerichte damit befasst. Sie bestellen einen unabhängigen Sachverständigen, der behandelnde Arzt ist nur noch eine Art Zeuge.

„Zwangsbehandlung alleine bringt wenig“
Psychisch Kranke möglichst schnell in geschlossene Kliniken einzuweisen ist nicht die Lösung des Problems. Das sagt der Leiter des in ganz Österreich tätigen Angehörigenhilfsvereins HPE, Edwin Ladinser. „Die zwangsweise Behandlung wird von den Betroffenen oft nur als Zwang und nicht als Hilfe empfunden und hat ohne entsprechende Nachbetreuung wenig effektive Wirkung“, sagt der Fachmann.

Auch eine Änderung des Unterbringungsgesetzes hält er für wenig sinnvoll. „Von den Bestimmungen sind jährlich 30.000 Menschen betroffen. In den meisten Fällen mit sehr positiven Effekten. Gerade in der Psychiatrie werden wir nie hundert Prozent erreichen, egal wie das Gesetz formuliert ist“, sagt Edwin Ladinser.

Keine Randerscheinung
Psychische Krankheiten sind übrigens keine Randerscheinung. Zählt man Leiden wie Suchterkrankungen, Alzheimer und Demenz dazu, dann sind 20 Prozent der heimischen Bevölkerung irgendwann im Leben betroffen - also 1,5 Millionen!

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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