Rechnungshof-Kritik

Straches Facebook-Seite „unzulässige Spende“

Österreich
03.09.2019 12:20

Heinz-Christian Straches Facebook-Seite sorgt einmal mehr für Wirbel. Nach der Ibiza-Affäre gab es Gerüchte, die FPÖ habe ihrem ehemaligen Chef die Administratorrechte für den Social-Media-Auftritt entzogen - was Strache umgehend dementierte. Jetzt beschäftigte sich der Rechnungshof mit der Seite und kritisierte, dass es sich dabei um eine unzulässige Spende des FPÖ-Parlamentsklubs an die Partei handle, weil unter anderem Beiträge über Reden Straches veröffentlicht worden waren. Knackpunkt dabei ist das Impressum der Seite, das den Parlamentsklub als Urheber auswies.

Stein des Anstoßes für die Prüfung des Rechnungshofs war die Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze für Parteispenden durch die FPÖ. Strache und Ex-Klubobmann Johann Gudenus hatten ja im Ibiza-Video eine mögliche Umgehung des Rechnungshofes (RH) durch Spenden an Vereine ausführlich erläutert. Obwohl man sich nach dem Auffliegen des Skandals bei den Freiheitlichen bemühte, alles sauber ausschauen zu lassen, sieht der RH Zweifel bezüglich einer möglichen Umgehung nach wie vor nicht ausgeräumt. Eine Meldung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) werde daher in den nächsten Tagen erstattet, hieß es am Dienstag.

Obergrenze 2017 um 3,7 Millionen überschritten
Die FPÖ hat 2017 für den Wahlkampf mehr als 10,7 Millionen Euro ausgegeben, bestätigte der Rechnungshof. Die gesetzliche Wahlkampfkosten-Obergrenze von sieben Millionen wurde damit um mehr als 3,7 Millionen Euro überschritten. Zudem hat die FPÖ in diesem Jahr knapp 35.000 Euro an Spenden eingenommen.

Straches Facebook-Seite als „unzulässige Spende“
Der Rechnungshof meldet dem UPTS aber nicht nur die Überschreitung der Wahlkampfkosten, sondern auch die Facebook-Seite von Strache, auf der zumindest bis zum Sommer 2017 der FPÖ-Parlamentsklub im Impressum aufschien. In dieser Zeit wurden zum Beispiel Beiträge über die Aschermittwoch-Rede Straches oder seine Rede zum 1. Mai gepostet. „Nach Ansicht des Rechnungshofes war die Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache im Jahr 2017 damit keinesfalls ausschließlich dem FPÖ-Parlamentsklub zuzurechnen, sondern erzielte auch einen Werbewert für die Partei. Eine solche Sachleistung stellt eine unzulässige Spende durch den FPÖ-Parlamentsklub an die Partei dar.“

Vor dem Hintergrund der Aussagen im Ibiza-Video, wonach mit Spenden über Vereine der Rechnungshof umgangen werden könne, legte die FPÖ Berichte zu von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfern zu fünf Vereinen vor, teilte das Prüforgan mit. Sinngemäß argumentiert die Partei, dass es zu keinen Leistungen an die FPÖ oder Vorfeldorganisationen gekommen sei. Für den Rechnungshof sind allerdings „damit die Zweifel, ob es Leistungen Dritter für die Wahlkampfkosten der FPÖ gegeben hat, nicht völlig ausgeräumt. Denn die Berichte der Wirtschaftsprüfer-GmbH waren auf fünf Vereine beschränkt. So war etwa der Verein Institut für Sicherheitspolitik - ISP kein Thema für die Wirtschaftsprüfer-GmbH.“

Auch Parteizeitung im Fokus der Kritik
Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die FPÖ in ihrem Rechenschaftsbericht Einnahmen aus Spenden für die „Neue Freie Zeitung“, bei der der Parlamentsklub und auch die Partei selbst als Medieninhaber aufscheinen, nicht angegeben hat. Eine „unzulässige Spende“ vermutet der Rechnungshof weiters bei zwei Mitarbeiterinnen, die für die Partei arbeiteten, aber teilweise vom Bildungsinstitut der FPÖ bezahlt wurden.

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