Einweisung beantragt

Akademiker wollte seine Mutter töten

Salzburg
01.09.2019 10:00

„Jetzt ist alles vorbei!“ Mit diesen Worten und einem 20-Zentimeter-Messer in der Hand stach ein Salzburger (60) am 25. Mai auf seine Mutter ein. Die 86-Jährige konnte die Stiche abwehren und überlebte. Der promovierte Pensionist leidet jedoch an Schizophrenie. Er räumte ein, dass er seine Mutter im Wahn töten wollte. Der Staatsanwalt beantragte nun die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsverbrecher. Ende Oktober wird im Landesgericht verhandelt.

Noch früh am Morgen des 25. Mai saß der Akademiker mit seiner Mutter (86) zusammen, sie frühstückten gemeinsam. Danach verließ er die Wohnung der Frau, kehrte jedoch ein paar Stunden später – gegen 11 Uhr – wieder zurück. Während sich die Pensionistin zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Balkon sonnte, holte er aus der Küche ein 20 Zentimeter langes Messer, ging damit zu seiner Mutter. Und stach zu. Mit „zahlreichen wuchtigen Stichbewegungen von oben herab in Richtung Brust und Hals“ versuchte der Salzburger, die auf einer Liege sitzende 86-Jährige zu töten, heißt es im Unterbringungsantrag von Staatsanwalt Roland Finster.

Die Frau wehrte die Messerstiche mit Händen und Armen ab. Sie erlitt dabei mehrere Schnittverletzungen, auch am Oberkörper und überlebte den Angriff.

Mann wunderte sich über Abwehr der Mutter
All dies konnte ein Bauarbeiter von einem Dach aus beobachten. Und der 60-Jährige selbst räumte im Verhör seinen Tötungswillen ein: Er hätte sich nicht gedacht, dass sich eine 86-Jährige so wehren könne, soll er gesagt haben.

Der Grund findet sich in seiner Psyche: Der Salzburger leidet an einer „schizoaffektiven Psychose“, so die Diagnose von Neuro-Psychiater Wolfgang Soukop.

2009 wurde Einweisung „bedingt nachgesehen“
Aufgrund dieser „wahnhaften Störung“ war der 60-Jährige auch nicht zurechnungsfähig. Er müsse in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, fordert der Staatsanwalt mit Blick auf die Prognose des Gutachters. Sonst seien weitere schwere Straftaten zu erwarten.

Dabei ist dem 60-Jährigen schon einmal die Geschlossene erspart worden: bei einem Raub-Prozess im Februar 2009. Das Gericht verkündete die Anstalts-Einweisung, die aber bedingt nachgesehen wurde. 2014 wurde dann endgültig von einer Einweisung abgesehen. Fünf Jahre später hätte er nun um Haaresbreite seine eigene Mutter getötet.

Am 30. Oktober wird der Fall Thema im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes: Acht Geschworene müssen über die von Finster beantragte Unterbringung entscheiden. Geführt wird der Prozess von der erfahrenen Strafrichterin Anna-Sophia Geisselhofer. Verteidigt wird der Betroffene von Anwalt Christoph Mandl. Stefan Rieder vom Weißen Ring vertritt das Opfer.

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