Es war am Faschingsdienstag gegen 23 Uhr, als der junge Mieminger von einer Spritztour nicht mehr zurückkam. Mit einem nicht zugelassenen Motorrad, das ihm ein Bekannter aus dem Dorf für eine „Probefahrt“ geliehen hatte, war der 21-Jährige in Obermieming unterwegs – ohne Helm. „Er hat mich mehrmals gefragt, ob er fahren darf. Ich habe gesagt, dass ich das eigentlich nicht will, ihn dann aber doch fahren lassen“, erklärte der Motorrad-Besitzer gestern am Innsbrucker Landesgericht. „Und ich habe zu ihm auch gesagt, dass er einen Helm aufsetzen soll, aber er weigerte sich.“ Dass sein Bekannter alkoholisiert gewesen sein soll, will der Angeklagte nicht bemerkt haben. Auch habe er nicht daran gedacht, ihn zu fragen, ob er überhaupt einen Führerschein hat.
21-jähriger prallte gegen Einzäunung
Ein folgenschwerer Fehlen! Der 21-Jährige geriet auf seiner Spritztour nämlich über den Fahrbahnrand hinaus und prallte gegen eine Einzäunung. Noch an der Unfallstelle erlag er seinen schweren Verletzungen.
An unbedingter Haftstrafe vorbeigeschrammt
Der bisher unbescholtene und damals selbst angetrunkene 20-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.
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