Kein Kavaliersdelikt

Fahrerflucht: Unfalllenker nehmen einiges in Kauf!

Tirol
30.08.2019 12:00
An die 4000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden ereigneten sich im Vorjahr allein auf Tirols Straßen – bei fast 200 davon musste die Polizei Ermittlungen wegen Fahrerflucht aufnehmen. Nicht immer können die Übeltäter ausgeforscht werden. Wird doch einer ertappt, könnte er für einige Jahre hinter Gittern landen.

Zuletzt gab es in Tirol an nur drei Tagen ebenso viele Fahrerflucht-Unfälle. Am vergangenen Freitag machten sich zunächst Unbekannte aus dem Staub, nachdem sie in Innsbruck einen Crash mit Blechschaden verursacht hatten. Bei einer Fahndung konnte der gesuchte Wagen parkend aufgefunden werden – und schließlich auch ein verdächtiges Duo (19, 23). Die Burschen, die keinen Führerschein besitzen, gaben letztlich zu, den Pkw gelenkt zu haben. Als wäre das nicht schon genug, war der Jüngere laut Polizei durch Alkohol, Drogen und auch Medikamente beeinträchtigt.

Samstag dann die nächste Fahrerflucht – in Osttirol. Ein Autolenker streifte auf der Felbertauernstraße beim Überholen das Motorrad eines 71-Jährigen. Der Biker und seine Frau am Sozius stürzten und wurden leicht verletzt. Vom Unfalllenker fehlt immer noch jede Spur.

Und in Brixlegg brachte in der Nacht auf Sonntag ein Pkw-Fahrer eine Mopedlenkerin (15) und dessen Begleiterin zu Sturz und fuhr weiter. Unter Verdacht: Ein 21-Jähriger, der mit Mamas Audi unterwegs war...

Tirol: 198 Unfälle mit 227 Verletzten im Vorjahr
Fahrerflucht-Unfälle mit Verletzten sind keine Seltenheit. Österreichweit wurden im Vorjahr insgesamt 2318 mit Personenschaden verzeichnet - die meisten in Wien (590), die wenigsten im Burgenland (41). Tirol liegt mit 198 Unfällen - dabei gab es insgesamt 227 Verletzte - im Mittelfeld. Den letzten Toten gab es in Tirol 2017 zu beklagen.

Etwa 60 % der Flüchtigen werden ausgeforscht
Flüchtige Unfallverursacher zu entlarven gelingt leider nicht immer. Im Schnitt können in Österreich schätzungsweise etwa 60 Prozent der Übeltäter ausgeforscht und zur Verantwortung gezogen werden. Übrigens: Unfallflüchtige sind vorwiegend männlich.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
“Hallo, ich habe beim Ausparken leider Ihr Auto beschädigt...“ - der kleine Zettel auf der Windschutzscheibe, der mit Namen und Kontakt versehen ist, mag zwar nett erscheinen - fällt aber unter Fahrerflucht. „Das Gesetz kennt in so einem Fall nur zwei Möglichkeiten: Entweder Datenaustausch unter den anwesenden Personen oder eine unverzügliche Anzeige“, informiert der ÖAMTC. Ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe.

Einen Verletzten im Stich zu lassen ist strafbar
Bleibt es bei einem Unfall aber nicht nur beim “Blechschaden", sondern werden Personen verletzt, muss man Hilfe leisten. Zudem sind alle Unfallbeteiligten dazu verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken - also auf die Befragung der Polizei zu warten.

Staatsanwalt Hansjörg Mayr erklärt: „Wer jemanden verletzt hat und dann im Stich lässt, obwohl der Verletzte offenbar Hilfe braucht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.“ Verschlechtert sich die Verletzung durch das Imstichlassen, erhöhe sich der Strafrahmen. Im Todesfall auf bis zu drei Jahre. „Zu einer zusätzlichen Verurteilungen kommt es aber nur dann, wenn der Täter nicht ohnehin schon wegen der vorher erfolgten Verletzung mit gleicher Strafe bedroht ist“, sagt Mayr.

Aber auch wer die Verletzung nicht verursacht hat, muss Hilfe leisten. „Wer das nicht macht, obwohl es offensichtlich erforderlich und zumutbar wäre, verantwortet das Vergehen der ,Unterlassung der Hilfeleistung’. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet werden." Stirbt der Verletzte aufgrund unterlassener Hilfe, droht bis zu ein Jahr Haft.

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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