Prozess in Innsbruck

MÜG-Mitarbeiter überschritten Befugnisse

Tirol
30.08.2019 07:10
Eine Auseinandersetzung am Innsbrucker Hauptbahnhof veranlasste drei Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe dazu, einzuschreiten. Es kam zu einer Festnahme und einem Tritt gegen einen der Festgehaltenen. Weil die „Ordnungshüter“ dazu aber nicht befugt sind, mussten sie sich gestern vor Gericht verantworten.

Es ist Ende Oktober 2018, Mitarbeiter der „Mobilen Überwachungsgruppe Innsbruck“ (MÜG) kontrollieren am Hauptbahnhof das Alkoholverbot, als sie plötzlich einen Tumult wahrnehmen. „Ein Nordafrikaner und ein Mann mit einer Kellner-Geldtasche sind aus einem Café gepurzelt, am Boden gelandet“, erklärt einer der angeklagten „Ordnungshüter“.

Der Mann und seine Kollegen schreiten ein, ein zweiter Nordafrikaner führt offenbar zu weiterem Chaos. „Es war alles ein ‘mords G’stack’ und eine Schreierei“, beschreibt einer der Angeklagten (40) die Situation. Zwei MÜG-Mitarbeiter fixieren einen der Nordafrikaner – ein Dritter übt an ihm einen „Stopptritt“ aus, den er beim Heer gelernt hatte. Ein Tritt in die Magengegend also, der dazu führen soll, dass das Gegenüber nach vorne kippt und fixiert werden kann. Einzig, der Mann war schon fixiert. Außerdem wurde einem der Streithähne Handschellen angelegt.

„MÜG-Mitarbeiter dürfen niemanden festnehmen“
Handlungen, die die drei MÜGler vor Gericht brachten, denn zu einer Festnahme seien die Männer nicht befugt, auch wenn sie paradoxerweise Handschellen bei sich tragen. Der Tritt wurde als Körperverletzung angeklagt.

Alle drei Familienväter waren bisher unbescholten
„Ich wollte den Mann nie verletzen“, sagte der Angeklagte gestern. Er habe die Situation falsch eingeschätzt. Auch seine Kollegen (30, 34) entschuldigen sich für ihr „überschießendes Fehlverhalten“ - die Festnahme also. Alle drei Familienväter waren bisher unbescholten.

Dass mit der MÜG etwas geschaffen wurde, was viel soll, aber nichts darf, mache die Situation schwierig - räumte auch die Staatsanwältin ein. Dennoch sei der Tritt unnötig gewesen, auch ein Polizist würde sich in so einem Fall verantworten müssen, führt sie weiter aus.

Das sah wohl auch die Richterin so. Denn während die Festnahme mit einer Diversion und Geldbußen für zwei der MÜGler erledigt wurde, gab es für den Mann, der trat, eine Verurteilung. 960 Euro Geldstrafe muss er zahlen, denn bekleidet mit einer Uniform trage er eine besondere Verantwortung – der Tritt wurde von der Richterin als leichte Körperverletzung gewertet. Beide Seiten erbaten Bedenkzeit, nicht rechtskräftig.

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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