Wegen Gesetzeslücke

Ibiza-Affäre: Keine Ermittlung wegen Vorteilsnahme

Österreich
29.08.2019 16:45

Teilerfolg für die Beschuldigten in der Ibiza-Affäre: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verzichtet eigenen Angaben zufolge auf Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus - allerdings nur bezüglich mutmaßlicher Vorteilsannahme. Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue laufen weiter.

Es gehe bezüglich der angeblichen Vorteilsannahme um finanzielle Gegenleistungen für künftige staatliche Bauaufträge. Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch nicht in den Aufgabenbereich von Strache und Gudenus als Nationalratsabgeordneter bzw. Wiener Vizebürgermeister fielen, könne kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt sein.

Gesetzeslücke kommt Strache und Gudenus zugute
Laut Staatsanwaltschaft sei „die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen anderen Amtsträger zu beeinflussen, nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar.“ Nachsatz: „Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese - allfällige planwidrige - Lücke zu schließen.“

„Kein Anfangsverdacht“ bei Hofer, Vilimsky, Hafenecker und Kickl
Auch weitere Anzeigen wegen Vorteilsannahme gegen FPÖ-Politiker würden von der WKStA nicht weiter verfolgt: etwa gegen Straches Nachfolger als Parteichef, Norbert Hofer, aber auch gegen die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker sowie Ex-Innenminister Herbert Kickl. „Keinen Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung“ sieht die Staatsanwaltschaft nach aktuellem Ermittlungsstand auch bezüglich des Vorwurfs, Kickl habe einen Unternehmer zu FPÖ-Parteispenden über einen Verein aufgefordert.

Auch „staatsfeindliche Verbindung“ vom Tisch
Nicht weiter verfolgt wird außerdem der Verdacht, Strache und Gudenus hätten zusammen mit weiteren FPÖ-Mitgliedern und „Großspendern“ eine staatsfeindliche Verbindung gegründet.

Beleidigung und üble Nachrede nicht nachweisbar und verjährt
Auch mutmaßliche Beleidigung und üble Nachrede zulasten politischer Mitbewerber, die sich auf bisher unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen, wird nicht mehr ermittelt. Einerseits sei dies bloße Spekulation, andererseits wäre diese bereits verjährt.

Ermittlungen wegen Untreue laufen weiter
Ermittlungen werden gegen Strache und Gudenus sowie gegen einige Unbekannte wegen mutmaßlicher „Untreue in unterschiedlichen Beteiligungsformen“ unterdessen weitergeführt.

Die Erhebungen gehen auf das Mitte Mai veröffentlichte „Ibiza-Video“ zurück, in dem der damalige FPÖ-Chef Strache mit dem mittlerweile ebenfalls zurückgetretenen Klubobmann Gudenus und einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte über verdeckte Parteienfinanzierung spricht. Den Aussagen der beiden zufolge sollen im Wahlkampf 2017 mehrere vermögende Personen zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro über parteinahe Vereine an die FPÖ geschleust haben, um die Meldepflicht von Großspenden an den Rechnungshof zu umgehen.

Auch eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung sowie die Übernahme der „Kronen Zeitung“ wurden erörtert.

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