Zu wenig Lohn:

AK Steyr erreichte Nachzahlung für Arbeitnehmerin

Oberösterreich
24.08.2019 19:06

Eineinhalb Jahre lang arbeitete eine Steyrerin für eine Sicherheitsfirma - wie sich im Nachhinein herausstellte, einige Monate davon um zu wenig Lohn. Ihr Arbeitgeber hatte sie falsch eingestuft. Die AK Steyr nahm sich des Falls an und ging für die Frau vor Gericht - letzten Endes durch zwei Instanzen, ehe sich schließlich das Oberlandesgericht der Rechtsmeinung der AK-Experten anschloss. Die Firma musste die Lohndifferenz nachzahlen.

„Kein Einzelfall“, heißt es aus der Arbeiterkammer Steyr. Das Team rät, im Zweifelsfall zur AK zu kommen und die Einstufung überprüfen zu lassen. Heuer hat die AK Steyr insgesamt bereits 1,9 Millionen Euro erkämpft.

Zumindest zeitweise falsch eingestuft
Im vorliegenden Fall war die betroffene Arbeitnehmerin zumindest zeitweise falsch eingestuft worden. Sie arbeitete bei einer Wachfirma und verrichtete in deren Auftrag in einem Industriebetrieb Portierdienste, Personenkontrollen und Fahrzeugkontrollen. Sie koordinierte Parkplätze und regelte den Verkehr. Dabei waren auch immer wieder ihre Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Alles qualifizierte Tätigkeiten, für die sie laut Kollektivvertrag in die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe einzustufen gewesen wäre. Das hätte mehr Lohn bedeutet.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur AK
Dies stellte sich aber erst heraus, als die Frau nach der einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zur AK kam, um die Abrechnung überprüfen zu lassen. Die Experten der AK Steyr übernahmen die Rechtsvertretung und schickten zunächst ein Schreiben an die Firma, mit der Aufforderung, die Lohndifferenz aufgrund der falschen Einstufung nachzuzahlen.

Firma reagierte nicht
Keine Reaktion. Die AK brachte Klage beim Arbeitsgericht Steyr ein. Es kam zur Verhandlung, die Klage wurde abgewiesen: Die Einstufung wäre korrekt gewesen, so das Gericht. Die AK-Experten ließen nicht locker und gingen in die Berufung. Die Verhandlung führte nun als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) durch.

OLG gab AK recht
Dieses schloss sich der Rechtsmeinung der AK an: „Aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten der Arbeitnehmerin und des qualifizierten Inhalts der Tätigkeiten lag eindeutig eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor. Die Arbeitnehmerin hätte höher eingestuft werden müssen“, so das Urteil des OLG. Die Firma musste der Frau insgesamt 750 Euro nachzahlen. Im selben Unternehmen waren auch noch weitere Beschäftigte von einer falschen Einstufung betroffen.

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