Erste Hürde genommen

Rauchverbot: Klage der „Nachtgastronomen“ zulässig

Österreich
23.08.2019 11:45

Könnte trotz des bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie das Qualmen in Nachtlokalen weiterhin erlaubt bleiben? Die „Initiative Nachtgastronomie“ hat die erste juristische Hürde genommen, um dieses Ziel zu erreichen. Ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ist zulässig, jetzt ist die Regierung am Zug und muss eine Stellungnahme abgeben. Die Initiative argumentiert bei ihrer Forderung mit dem Schutz der Anrainer.

Das ehemals von der rot-schwarzen Koalitionsregierung geplante, von der türkis-blauen Regierung dann wieder aufgehobene und schließlich von allen Parteien außer der FPÖ Anfang Juli wieder beschlossene Gastro-Rauchverbot ist der „Initiative Nachtgastronomie“ ein Dorn im Auge. Hintergrund sei „die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer“.

Rauchen vor Lokalen als Belästigung von Anrainern?
Österreichweit sei im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr mit bis zu 50.000 Rauchern gleichzeitig vor den nachtgastronomischen Lokalen zu rechnen - und dies würde zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, die mittlerweile rund 1800 Unternehmen umfasse. Die Nachtgastronomie will sich deshalb von normalen Lokalen unterschieden wissen. Dazu wurde der Individualantrag beim VfGH gestellt.

Antrag hat „eine hinreichende Aussicht auf Erfolg“
Die Initiative ließ wissen, dass der VfGH davon ausgeht, dass der Individualantrag „eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“. Laut Andrea Martin, Leiterin des Büros der VfGH-Präsidentin, würden nur ganz offensichtlich aussichtslose Anträge abgelehnt. Dies sei aber keinerlei Aussage darüber, welche Aussicht auf Erfolg für die Wirte tatsächlich bestehe.

Regierung muss binnen vier Wochen Stellung nehmen
„Damit ist eine große Hürde genommen, die nur wenige Individualanträge nehmen“, freuten sich die „Nachtgastronomen“. „Prozentuell ist dies richtig“, bestätigte Martin. Zulässig seien nämlich nur jene Individualanträge, für die es keine Möglichkeit gibt, zunächst bei einem ordentlichen Gericht oder einem Verwaltungsgericht eingebracht und behandelt zu werden. Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag am 22. August 2019 der Bundesregierung übermittelt, die dazu innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen muss.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele