Bluttat bei Stadtfest

Neuneinhalb Jahre Haft für Messermord in Chemnitz

Ausland
22.08.2019 14:40

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen bei einem Stadtfest in Chemnitz ist ein 24-jähriger Syrer zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach Alaa S. am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden. Die Tat hatte damals rassistisch motivierte Übergriffe ausgelöst.

Nach 19 Verhandlungstagen war die Kammer davon überzeugt, dass der Syrer am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hat. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

Urteil laut Verteidiger „falsch“ - Revision
Die Verteidigung argumentierte hingegen, es gebe keine Beweise, dass Alaa S. gemeinsam mit dem bisher flüchtigen Tatverdächtigen den 35-Jährigen mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt hatte. Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil deshalb als „falsch“ und legte Rechtsmittel ein. Wegen der Revision wird der Schuldspruch nun zunächst nicht rechtskräftig.

Tat löste rassistisch motivierte Übergriffe aus
Nach dem Vorfall war es in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen und Demonstrationen mit rechtsextremen Äußerungen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst die internationale Aufmerksamkeit auf Chemnitz lenkten.

Verfassungschutz-Chef Maaßen musste gehen
Der Streit um die Frage, ob es im Zuge dieser Übergriffe „Hetzjagden“ auf Migranten gegeben habe, wurde auf deutscher Bundesebene zur Zerreißprobe für die große Koalition aus Union und SPD - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Posten verlor.

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