Klage enthüllt:

So wurden Strache und Gudenus in die Falle gelockt

Österreich
16.08.2019 16:37

Wie es dazu gekommen ist, dass der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache und sein FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte auf den Leim gegangen sind, enthüllt nun eine Anklage von Gudenus gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, einen Wiener Anwalt. Sie beschreibt im Detail, wie die Anbahnung erfolgte und dass diese von langer Hand vorbereitet worden war. Mit der Klage will Gudenus erreichen, dass das Bildmaterial künftig nicht mehr gezeigt werden darf. Außerdem fordert er Geld vom Verkauf des Videos.

Wie der Klagschrift, die krone.at vorliegt, zu entnehmen ist, wurde die Ehefrau von Gudenus im Jänner 2017 von einer ihr bekannten Immobilienmaklerin angerufen, die ihr erklärte, „eine vermögende Russin“ sei „in größerem Umfang am Erwerb österreichischer Immobilien interessiert“. Die Frau sei auch an Immobilien der Gudenus-Familie im Kremstal interessiert, so die Maklerin.

Erstes Treffen mit Leibwächtern in Restaurant
Einige Wochen später, am 24. März, habe man sich mit der Russin im Restaurant „Le Ciel“ im Wiener Grand Hotel getroffen, wo die Frau mit einer Luxuslimousine und Entourage - Chauffeur und einigen Leibwächter - vorgefahren sei. Sie habe vorgegeben, über ein Vermögen von 350 Millionen Euro zu verfügen und in Grundstücke, Firmen und Immobilien investieren zu wollen. Das alles habe der nun angeklagte Anwalt gegenüber Johann Gudenus bestätigt, heißt es.

Einige Zeit später habe die Immobilienmaklerin Gudenus mitgeteilt, dass die vermeintliche Oligarchennichte bereits sieben Millionen Euro auf ein Treuhandkonto des nun angeklagten Wieners überwiesen habe. Sie habe einen entsprechenden Kontoauszug mit eigenen Augen gesehen, so die Maklerin - tatsächlich habe es eine solche Transaktion nie gegeben, so der Rechtsbeistand des Ex-FPÖ-Klubobmanns.

Oligarchennichte wurde „aufwendig trainiert“
In der Folge habe die vermeintliche Interessentin am 25. April 2017 die Liegenschaft der Familie Gudenus, zu der auch Wald gehört, besichtigt. Bei diesem Treffen habe die Frau fachliche Fragen zu den Themen Forstwirtschaft und Jagd gestellt - sie sei also „für diese Rolle aufwendig trainiert worden“, heißt es in der Klagschrift.

Gudenus mit gefälschtem Reisepass getäuscht
Bereits wenig Tage später habe man sich zwecks besseren Kennenlernens erneut in einem Wiener Restaurant getroffen. Dabei habe der Anwalt - wie bereits zuvor die Maklerin - behauptet, ein erster Teilbetrag in Höhe von sieben Millionen Euro sei auf seinem Treuhandkonto eingelangt. Dadurch sei seinem Mandanten suggeriert worden, dass „tatsächlich eine hohe Liquidität der (vermeintlichen) Russin bestehe“, heißt es in der Klage, die am Mittwoch bei Gericht eingebracht worden ist. Im Mai oder Juni 2017 habe der angeklagte Anwalt Gudenus in seine Kanzlei eingeladen, um Details zum vermeintlichen Verkauf der Immobilie an die vermeintliche Russin zu bespechen. Bei dieser Gelegenheit habe der Anwalt Gudenus auch eine gefälschte Kopie eines Reisepasses gezeigt.

Anwalt: „Gudenus leistete nur Übersetzungstätigkeit“
Wie aus der Anklage hervorgeht, hat die vermeintliche Oligarchennichte bereits beim ersten Treffen im „Le Ciel“ erwähnt, dass sie „gerne auf Ibiza urlaube“. In der Folge kam es auf Initiative des beklagten Anwalts schließlich zu jenem Treffen in der Ferienvilla, bei dem Strache und Gudenus heimlich gefilmt wurden. Letztgenannter habe, so dessen Anwalt „nur eine Übersetzungstätigkeit“ geleistet. Er habe lediglich die Aussagen Straches und der Oligarchennichte übersetzt, heißt es in der Klage.

Gudenus und sein Rechtsvertreter verlangen, dass der von ihnen als Drahtzieher der „Videofalle“ Beschuldigte bekannt geben muss, an wen er das Video bisher verkauft hat. Außerdem müsse er die Summe nennen, die er dafür kassiert habe. Inklusive Schadenersatz beläuft sich der Streitwert der Klage auf 68.000 Euro. Allerdings, so vermutet der Anwalt, „wird das Gesamtausmaß weitaus höher sein“.

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