Im Fall des Vergewaltigungsvorwurfs gegen Cristiano Ronaldo wollen die Anwälte des Fußball-Superstars erreichen, dass es zu einem Schlichtungsverfahren kommt. Sie berufen sich dabei auf eine Einigung aus dem Jahr 2010, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Sie widersprechen aber damit die Aussage der Klägerin.
Die Amerikanerin Kathryn Mayorga beschuldigt Ronaldo, sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Ronaldo hat das stets zurückgewiesen. Der Portugiese äußerte sich in den vergangenen Monaten nur sehr selten zu dem Fall, im vergangenen Jahr sagte er, er habe ein „reines Gewissen“. Sein Anwalt Peter Christiansen hatte erklärt, was in der US-Wüstenstadt zwischen den beiden vorfiel, sei dem Sportler zufolge einvernehmlich gewesen.
Mayorga hatte die mutmaßliche Vergewaltigung bereits direkt im Anschluss am 13. Juni 2009 bei der Polizei angezeigt, damals aber weder den Namen Ronaldos noch einen Ort genannt. Im Jahr 2010 einigten sich die Anwälte beider Seiten laut Staatsanwaltschaft außergerichtlich. Mayorga sprach von einer Art an sie gezahltes Schweigegeld.
Nicht dazu in der Lage
Die Anwälte des Fußballers argumentieren nun, dass Mayorga in der Vereinbarung einem vertraulichen Schlichtungsverfahren zugestimmt und damit das Recht auf ein Gerichtsverfahren abgetreten habe. Sie widersprechen der Aussage der Klägerin, dass sie nicht dazu in der Lage gewesen sei, der Vereinbarung zuzustimmen, wie aus den Gerichtsdokumenten vom 8. August weiter hervorgeht.
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