Gesetzeswidrig

80er zwischen Wald und Gerlospass aufgehoben

Salzburg
14.08.2019 13:15

Der Verfassungsgerichtshof kippte nun eine Tempo-80-Beschränkung auf der Alten Gerlos Straße (B 165) zwischen Wald im Pinzgau und Gerlospass. Ein Autofahrer, der zu schnell unterwegs war, musste zahlen, brachte den Fall ins Rollen, ging bis zum Höchstgericht.

„Die sehr schmale, einspurige Bergstraße hat eine Steigung von 16 bis 18 Grad. Sprich, hier können Fahrzeuglenker ohnehin nicht schneller fahren als 80 km/h“, so die Schlussfolgerung von Bürgermeister Michael Obermoser (ÖVP), der von der „Krone“ am Dienstag erstmals von der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfahren hat. Er fahre die Strecke selbst jeden Tag und sein Tachometer würde nie mehr als 60 km/h anzeigen.

Der Verfassungsgerichtshof entschied nun: Die alte Verordnung der BH Zell am See zur 80er-Beschränkung war teilweise gesetzeswidrig, die Behörde besserte im März dieses Jahres nach. Der Lenker bekam zwar teilweise recht, erhält aber dennoch kein Geld zurück.

Sandra Aigner
Sandra Aigner
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