Nicht immer werden ausländische Fahrzeuglenker zur Kassa gebeten, wenn der Radarkasten aufblitzt. Denn in Österreich gilt die Regel, dass alle Strafen unter 70 Euro im Ausland nicht geahndet werden. „Die Einbringung wäre nicht wirtschaftlich“, erklärt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP).
Ginge es nach ihm, sollte – wie bei unseren deutschen Nachbarn – selbst bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit einem Bußgeld von nur zehn Euro eine Lenkerhebung durchgeführt werden. „Wir können die Strafen für Ausländer jedoch nicht so anheben, dass es sich wirtschaftlich auszahlen würde. Das muss auf europäischer Ebene geregelt werden“, bringt Schnöll noch heuer das Anliegen auf Bundesebene auf den Tisch.
Das Land verzichtete im Vorjahr mit den 30.000 nicht bezahlten Radarstrafen auf zwei Millionen Euro.
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