Maulkorb für Zeitung

Ibiza-Video: Detektiv landete Erfolg vor Gericht

Medien
09.08.2019 12:37

Der gebürtige Salzburger Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle in der Ibiza-Affäre gespielt haben soll, hat in dieser Woche „Die Zeit“ verklagt. Der Detektiv bestritt Details, die die deutsche Wochenzeitung über ihn berichtet hatte, und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Mit Erfolg: Das Landgericht Berlin verpasste der Zeitung am Freitag einen Maulkorb. 

Die schriftliche Begründung des - noch nicht rechtskräftigen - Urteils liegt noch nicht vor. Der Anwalt der „Zeit“, Jörg Nabert, sagte, er habe seinen Mandaten empfohlen, in Berufung zu gehen.

„Zeit“-Anwalt: „Einschränkung der Pressefreiheit“
Für ihn sei das Urteil eine „deutliche Einschränkung der Pressefreiheit“. Und er fügte hinzu: „Wenn aus Sicht des Gerichts die relevanten Aspekte zum Leumund, den Beweggründen und der Vita des Julian H. nicht so diskutiert und untersucht werden dürfen, wie es in der ,Zeit‘ gemacht wurde, sind die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes extrem weit gezogen.“

Was hat der Detektiv mit dem Ibiza-Video zu tun?
Julian H. ist jener Mann, der gemeinsam mit dem Wiener Anwalt Ramin M. im Mittelpunkt der Ibiza-Affäre steht. Er hatte 2013 eine Detektei mit Firmenadresse in München gegründet. Wie böse Zungen behaupten, wich Julian H. wegen einer Vorstrafe nach Deutschland aus.

Vorwürfe: FBI-Agent und Suchtgiftdelikte
In dem Bericht der „Zeit“ wurde H. als FBI-Agent bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Der Detektiv wies diese Anschuldigungen zurück, die Wochenzeitung beharrte jedoch darauf. Die Zeitung druckte auch eine angebliche Erklärung des Salzburgers, die dem Blatt über einen Mittelsmann zugekommen sein soll. Darin nennt er seinen Beweggrund für das Video so: „Ich wollte zeigen, wie gefährlich die FPÖ ist.“

Einstweilige Verfügung in vier von fünf Punkten
Gegen die Berichterstattung setzte sich der Detektiv vor Gericht zur Wehr - und zwar großteils erfolgreich. Die am Freitag veröffentlichte einstweilige Verfügung untersagt der Zeitung in vier von fünf Punkten die Berichterstattung. Darunter neben den erwähnten juristischen Kalamitäten auch die Wiedergabe von Gerüchten über sein berufliches Vorleben. Im Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Was vom Gericht nicht beanstandet wurde und die „Zeit“ daher weiterhin schreiben darf, ist die Passage, wonach die Beteiligten - gemeint sind Julian H. und Ramin M. und andere - im Verdacht stünden, sich bei der Herstellung des Videos strafbar gemacht und die Abhör- und Videogeräte missbraucht zu haben. Über Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts dürfe demnach grundsätzlich berichtet werden, äußerte der Vorsitzende Richter während des Prozesses als „vorläufige Meinung“.

Derbe Ausdrücke während der Verhandlung
Die Verhandlung vor dem Berliner Landgericht verlief am Donnerstagnachmittag teilweise turbulent. Der Anwalt des Detektivs, Johannes Eisenberg, versuchte mit langen und lauten Monologen die Szene zu beherrschen und bedachte Anwalt Nabert mit derben Ausdrücken.

Angst vor „Rechtsradikalen aus Machtzentrale Kickls“
Es sei das gute Recht des - bei der Verhandlung nicht anwesend gewesenen - Detektivs, sich ausdrücklich nicht zu erklären, ob er mit dem Ibiza-Video überhaupt etwas zu tun habe, stellte Eisenberg fest. Sein Mandant fühle sich nämlich gefährdet, weil es „um Rechtsradikale aus der Machtzentrale des ehemaligen Innenministers Kickl“ und andere gehe. Nabert versuchte das Gericht zu überzeugen, dass H. in zahlreichen Punkten unter Eid gelogen habe. 

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