15 Monate Haft

Bursch (17) schlug Freundin und sperrte sie ein

Oberösterreich
08.08.2019 12:00

Ein 17-Jähriger stand am Donnerstagvormittag in Linz vor Gericht, weil er seine Freundin geschlagen, bedroht und fünf Tage lang eingesperrt hat. Er ließ seiner Wut freien Lauf, nachdem er auf dem Handy der 19-Jährigen Nachrichten eines anderen Mannes entdeckt hatte. Bei der Attacke erlitt sie unter anderem Rippenbrüche und musste nach ihrer Flucht ins Krankenhaus. Rechtskräftiges Urteil: 15 Monate unbedingt.

Im April dieses Jahres hatte der Linzer seine Freundin, mit der er seit Längerem eine On-Off-Beziehung führte, angerufen und gebeten, sie solle zu ihm kommen, da es ihm nicht gut gehe, führte die Staatsanwältin aus. Die junge Frau kam dem Wunsch nach.

Eifersucht als Tatmotiv
Sie blieb über Nacht, tags darauf eskalierte die Situation. Nachdem die Freundin das Handy des Angeklagten kontrolliert hatte, tat dieser das Gleiche und entdeckte eine Nachricht von einem Mann. Daraufhin sei er aus Eifersucht gewalttätig geworden und habe zugeschlagen. Zuerst mit Händen und Fäusten, dann mit einer Pfanne, einem Gürtel, einem Besenstiel und einem Schlagring. Sogar mit einem Messer ging er auf die 19-Jährige los, rutschte jedoch ab und verletzte sie „nur“ an der Zehe, beschrieb die Anklägerin.

Flucht, als Angeklagter schlief
Danach hielt der 17-Jährige seine Freundin tagelang in der Wohnung gefangen. Am 2. Mai gelang ihr die Flucht. Der Bursch schlief und hatte vergessen, die Wohnungstüre abzuschließen. Die Frau flüchtete und ging ins Spital. Mehrere Rippenbrüche, Prellungen, Hämatome und die Schnittwunde am Fuß lautete die Diagnose. Der Angeklagte gestand vor Gericht diesen Tathergang. Er entschuldigte sich bei dem anwesenden Opfer, die junge Frau erklärte kurz: „Passt scho‘“. „Hut ab“, fiel dem Richter nur auf diese „toughe Reaktion“ ein.

Mildes Urteil
Die Verteidigerin sprach sich trotz der „sehr schweren Straftaten“ für ein mildes Urteil aus, um dem jungen Mann „eine Chance auf Reintegration“ zu geben. Das Gericht blieb mit dem Urteil von 15 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt im unteren Bereich des fünfjährigen Strafausmaßes. Zwei noch offene Bewährungsfristen wurden von drei auf fünf Jahre verlängert.

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