Verfahren anhängig

Balkon-Ballerei: Staatsanwalt prüft

Salzburg
01.08.2019 14:10

Die „Krone“ berichtete kürzlich über den Bergheimer Gemeindepolitiker, der am 12. Juli auf seinem Balkon wild um sich schoss. Laut Staatsanwaltschaft ist nun doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-FPÖ-Mann anhängig. Der Straftatbestand einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit steht im Raum, die Anklagebehörde prüft.

„Zur endgültigen rechtlichen Beurteilung warten wir noch auf den abschließenden Bericht der Kriminalpolizei“, sagte am Donnerstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, auf Anfrage der APA. Es muss also noch geprüft werden, ob ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt worden ist oder nicht.

Der 57-jährige Kommunalpolitiker soll im betrunkenen Zustand 29 Schüsse auf die imaginären Gesichter von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz abgegeben haben. Angeblich soll er aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers geschossen haben. Der Vorfall löste einen Polizeieinsatz mit Unterstützung der Cobra aus.

Der Mann wurde zunächst festgenommen, aber noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt. Schließlich wurde er von einem Amtsarzt in eine Klinik eingewiesen, die er laut seinem Anwalt Michael Hofer Ende der Vorwoche verlassen hat.

Ob der Flachgauer strafrechtlich belangt wird, ist noch nicht geklärt. Nun müsse man den abschließenden Polizeibericht abwarten und prüfen, was die Beweisaufnahme ergeben hat, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Gegen den Kommunalpolitiker, der eine Waffenbesitzkarte besaß, ist nach der Tat ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden. Seine Waffen - ein Revolver, ein Gewehr und eine Schreckschusspistole - wurden samt Munition von der Polizei sichergestellt.

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