Klage abgewiesen

Derler: „Wollten gemeinsam die Tour fahren“

Sport-Mix
01.08.2019 09:36

Ex-Radprofi Tobias Derler kämpft nach seinem schweren Unfall vor dem Obersten Gerichtshof für Sicherheit bei Rennen und für Entschädigung der Verletzten. In erster Instanz wurde ihm recht gegeben, in zweiter Instanz wurde er abgewiesen. Er riskiert viel: Die Kosten für das Verfahren belaufen sich mittlerweile auf 120.000 Euro. 

Es sind wehmütige Blicke zurück. In die Vergangenheit. Vor sieben Jahren als Tobias Derler und Gregor Mühlberger gemeinsam bei der Junioren-WM in Valkenburg am Start gestanden sind. „Wir haben uns geschworen, gemeinsam einmal die Tour de France zu fahren“, so Derler. Daraus wurde nichts. Zumindest Tobias hat seitdem aus Trainingszwecken nur noch zweimal ein Rennrad bestiegen. „Der Unfall ist immer im Hinterkopf. So was kann man nie ganz abschließen.“

120.000 Euro Kosten
Vor allem nicht, wenn das Gerichtsverfahren bereits seit sechs Jahren am Laufen ist, die entstandenen Kosten mittlerweile 120.000 Euro berappen. Ja. Der damals 19-Jährige ist vor Gericht gegangen. Beim Rennen, dem Tchibo Cup, war die Strecke nicht ordnungsgemäß abgesichert, so Derlers Vorwurf. Denn am 15. September 2013 um 13.45 Uhr ist ein Pkw auf die Strecke gebogen. „Es war eine uneinsehbare Kurve. Ich hatte rund 60 km/h drauf. Bin frontal in das Auto geknallt.“ Die Folge: Schädelhirntrauma - sechs Monate Reha.

„In erster Instanz wurde mir recht gegeben. Im Berufungsverfahren wurde die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass ich über die Geltung der StVO Bescheid wusste. Das ist nicht tragbar. Gerichte dürfen nicht gegen die Sicherheit der Sportler entscheiden“, so Derler.

Der am Wochenende auf Einladung Mühlbergers in Paris war. Seinem Freund bei der Zieleinfahrt auf den Champs-Élysées zujubelte.

Vera Lischka, Kronen Zeitung

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(Bild: KMM)



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