„Tränen vergossen“

Parkdelikt: Grazerin sitzt in Griechenland fest

Steiermark
31.07.2019 08:07

Seit mittlerweile 25 Jahren verbringt eine Grazerin ihren Urlaub gemeinsam mit ihrem Ehemann in Nea Kallikratia in Griechenland. „Aber so etwas ist uns noch nie passiert“, so die verzweifelte 76-Jährige, die - anstatt entspannte Tage genießen zu können - nun vor großen Problemen steht. Aufgrund eines Parkdelikts wurden der gehbehinderten Frau im Urlaubsland Kennzeichen und Führerschein abgenommen, für 60 Tage. Das Paar sitzt damit in Griechenland fest, der Traum von der Heimreise am 19. August mit dem eigenen Auto: geplatzt.

Begonnen hatte alles am 20. Juli, als das Paar mit seinem Citroen C4 Picasso in Nea Kallikratia angeblich eine Behindertenrampe blockierte. Die 76-Jährige versichert jedoch, dass keine Schilder darauf aufmerksam gemacht hätten. „Es gibt dort lediglich eine Vertiefung im Gehsteig.“

Milde ließen die griechischen Behörden nicht walten. Vielmehr zogen sie die Kennzeichen des Fahrzeugs ein, Zulassungsschein und Führerschein musste die 76-Jährige abgeben. Am 20. September erhält die Frau ihre Dokumente wieder. Doch die Rückreise ist weit früher angesetzt. Die Autofähre nach Venedig ist für den 19. August gebucht, der Transfer bereits bezahlt.

Medikamente reichen nur bis zum Rückreisetermin
„Ich habe schon genug Tränen vergossen“, so die Grazerin. Ihre Medikamente würden nur bis zum Rückreisetermin im August reichen - und „ich bin gehbehindert. Im Oktober werde ich an der Hüfte operiert“, so die Pensionistin. Trotz aller Bitten hätten sich die Behörden unnachgiebig gezeigt.

Strenge Verkehrsstrafen in Griechenland
Nach Angaben des Verkehrsklubs ARBÖ gibt es in Griechenland seit Mitte 2018 strenge Verkehrsstrafen, schon kleine Vergehen wie Falschparken, nicht Angurten oder Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung würden extrem rigoros geahndet. Im vorliegenden Fall wurde keine Geldstrafe verhängt, die Buße sei eben das 60-tägige Stilllegen des Pkw. Der Verkehrsklub hat dem betroffenen Paar nun vorübergehend ein Leihauto zur Verfügung gestellt. 
Auf Vermittlung des Klubs hat sich auch die österreichische Botschaft eingeschaltet.

Über einen Anwalt wird überdies versucht, doch noch ein Einlenken der griechischen Behörden zu erreichen. Sollte das jedoch fehlschlagen, hat das Paar keine andere Alternative, als das Leihauto bis zum 19. August zu nutzen, „so gut es eben geht“, und mit diesem dann die Heimreise via Fähre anzutreten. Danach müsste der Mann wieder nach Griechenland fliegen, um den eigenen Wagen abzuholen.

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