Zollfreigrenzen

So werden Mitbringsel nicht zur Kostenfalle

Österreich
27.07.2019 06:00

Beim Shoppen, insbesondere außerhalb der EU, sollte man aufpassen. Nicht alles darf eingeführt werden.

Im Urlaub sitzt die Brieftasche oft viel lockerer. In beliebten Ländern wie der Türkei, Kroatien, Bulgarien, Ägypten oder Ungarn kein Wunder, haben doch die Österreicher dort eine deutlich höhere Kaufkraft. Dennoch sollte man bedenken, dass nicht alles uneingeschränkt eingeführt werden darf - egal, ob gekauft oder am Strand eingesammelt. Welche Freimengen erlaubt sind, hängt vom Land ab. In der EU gilt prinzipiell für Private der freie Warenverkehr.

Richtmengen für Alkohol und Tabak
Ausnahmen in Form von Richtmengen gibt es für Alkohol (maximal 10 Liter Spirituosen oder 90 Liter Wein) oder Tabak (maximal 800 Zigaretten oder 200 Zigarren). Darüber hinaus sind manche Staaten „besonders“. Aus Ungarn dürfen z. B. nur 300 Zigaretten steuerfrei eingeführt werden. Und auch für die Kanaren oder Grönland gelten die Regeln fürs Nicht-EU-Ausland.

Wer in Ländern wie der Türkei, den USA, Thailand oder Tunesien urlaubt, darf deutlich weniger „importieren“. So sind hier z. B. pro Person (ab 17 Jahren) nur 200 Zigaretten und 1 Liter Alkohol (über 22% Vol.) erlaubt. Stärker beschränkt sind Arzneimittel. Sonstige Reisesouvenirs dürfen bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € im Flieger mitgebracht werden. Auf dem Landweg sind es 300 €, bei unter 15-Jährigen generell 150 €.

In vielen Staaten ist es verboten, gefälschte Waren zu kaufen
Doch Vorsicht: Ein teurerer Kauf (z. B. Goldkette im Wert von 500 €) kann nicht auf zwei Erwachsene „aufgeteilt“ werden. Ein beliebtes Mitbringsel sind auch gefälschte Markenprodukte wie Taschen, Brillen oder Uhren. Bezüglich des Zolls braucht man sich hier keine Sorgen zu machen. Wer sich eine „Fake-Rolex“ und ein falsches Lacoste-Polo kauft, darf dies im Reisegepäck mitbringen. „Das heißt aber nicht, das ich munter drauf einkaufen darf“, erklärt Reinhold Schranz von der Europäischen Verbraucherzentrale. In vielen Staaten ist es nämlich verboten, gefälschte Waren überhaupt zu kaufen. Erwischen einen etwa in Italien dabei die Carabinieri, sind hohe Geldbußen zu bezahlen.

Finger weg heißt es aber auch aufgrund des Artenschutzübereinkommens von tierischen Souvenirs, Korallen oder bestimmten Pflanzen. Diese werden von den heimischen Zollbehörden abgenommen, saftige Strafen drohen. Ein Blick auf die Webseite des Finanzministeriums unter bmf.gv.at/zoll/reise kann sich daher lohnen.

Gerald Hofbauer, Kronen Zeitung

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