Diversion hielt nicht

Briefwahl-Causa: Prozess muss wiederholt werden

Steiermark
26.07.2019 14:34

Nach der „Ibiza-Affäre“ ist er beliebt wie nie, doch die Wahl Alexander Van der Bellens zum Bundespräsidenten 2016 beschäftigt noch immer die Gerichte. Am Freitag standen zwei hochrangige Beamte der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vor Gericht. Fast gleichzeitig wurde eine Diversion für Beamte aus der Südoststeiermark aufgehoben.

Am Montag nach der Wahl, Punkt 9 Uhr: Keine Minute früher darf in Österreich mit dem Öffnen der Briefwahlstimmen begonnen werden. Bei der Präsidentenstichwahl 2016 nahmen das zahlreiche Behörden nicht so genau und begannen schon viel früher. Es war ein Hauptgrund, warum die Wahl angefochten und aufgehoben wurde.

In 14 Bezirken wurden Ermittlungen eingeleitet, drei davon in der Steiermark. Am Freitag standen der ehemalige Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung und ein Mitarbeiter im Wahlreferat vor Gericht - wegen des Verdachts der falschen Beurkundung und Beglaubigung bzw. des Amtsmissbrauchs. Sie bekannten sich nicht schuldig.

12.000 Kuverts schon Tage zuvor aufgeschlitzt
Im Jänner gab es ein fast identes Verfahren gegen zwei Beamte aus der Südoststeiermark - mit demselben Oberstaatsanwalt, denselben Verteidigern und fast denselben Worten. Der Oberstaatsanwalt erläutert wieder detailliert die „umfangreichen Bestimmungen“ zur Wahl und demonstriert, wann wie welches Kuvert zu öffnen ist. In der BH Graz-Umgebung habe bereits am Freitag vor der Wahl ein Beamter 12.000 Kuverts (von insgesamt 17.400) mit einer Maschine aufgeschlitzt. In der unterzeichneten Niederschrift hieß es aber, man habe korrekt erst am Montag begonnen.

Auch von den Verteidigern kommen bekannte Argumente: ein hoher Zeitdruck, damit der Innenminister rechtzeitig das Ergebnis verkünden kann; die traditionelle Abwesenheit der politischen Wahlbeisitzer bei der Auszählung, unklare Bestimmungen und fehlerhafte Formulare.

Auf Oktober vertagt
„Ein juristischer Bauchfleck, ein Anklagefehler der Sonderklasse“, eröffnet ein Verteidiger wie schon vor sechs Monaten. Keine einzige Stimme habe man falsch ausgezählt, streng nach den Bestimmungen wäre man erst am Mittwoch fertig gewesen. Noch ehe die Angeklagten befragt werden können, wird auf 4. Oktober vertagt.

Prozess muss wiederholt werden
Quer durch Österreich gab es schon zahlreiche Prozesse in dieser Causa - mit Verurteilungen, Freisprüchen und Diversionen (Geldbußen). Letzteres traf auch auf die beidem südoststeirischen Beamten zu. Doch diese Entscheidung wurde am Donnerstag vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Der Prozess muss wiederholt werden. Nähere Details wollte man am Freitag noch nicht bekanntgeben. Daher ist auch unklar, ob diese Entscheidung auch Einfluss auf andere Verfahren in Österreich hat.

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