Mutter freigesprochen

Ehemann im Streit erstochen: Es war Notwehr!

Wien
25.07.2019 19:38

„Ja, ich habe zugestochen“ - flüsternd kam dieses Tatsachengeständnis am Donnerstag im Wiener Landesgericht. Aber Mord, nein, das soll es nicht gewesen sein: „Ich habe mich nur gewehrt und meine Kinder beschützt. Endlich!“, sagte die Angeklagte, eine 38-jährige Wienerin. Sie hat im Februar ihren gewalttätigen Ehemann getötet - einen Türsteher und DJ! Die Geschworenen glaubten der Frau. Es war Notwehr, die 38-Jährige wurde freigesprochen.

„Ich zähle nicht mit, wie oft meine Kinder eine mit dem Gürtel gekriegt haben.“ – „Er schrie den Buben an, dass er ihm alle Knochen bricht.“ – „Ich habe den Arzt, der mein gerissenes Trommelfell nach einem Schlag behandelte, angefleht, dass er ihn nicht anzeigt, er wäre ja ins Gefängnis gekommen.“ – „Er ist immer weiter auf mich zugekommen, das Messer hat ihn nicht erschreckt.“ – „Wäre es eine Schere gewesen, oder ein Hammer, ich hätte es auch genommen.“

Zitate der Frau aus der Befragung, die für den Verteidiger – Anwalt Ernst Schillhammer – „nie und nimmer ein Mord sind. Soll sie drauf warten, dass er sie wieder verprügelt, dass ihre eigene Mutter sie nicht mehr erkennt, wie er drohte? Zur Polizei rennen geht in dem Moment nicht mehr. Und auch er hätte eine Chance gehabt, nämlich zu gehen. Das war einfach Notwehr.

Stich mitten ins Herz
Was der Staatsanwalt anders sieht: „Wie haben Sie Ihre Kinder beschützt?“ – „Ich habe die Schläge genommen“, so die Frau. – „In Wahrheit haben Sie nichts gemacht, bis Sie zugestochen haben. Jetzt ist er tot!“, so der Ankläger. Der Ehemann starb ohne Chance, wie der Gerichtsmediziner sagte. Und ins Messer gerannt oder gefallen könne er auch nicht sein, zu wuchtig war der Stich, genau ins Herz

Tochter (18): „Sie war viel zu gut“
Just an seinem zwölften Geburtstag will auch der Sohn des Paares aussagen. Schildert Gewalttaten des Papas. Die 18-jährige Stieftochter wird deutlich: „Es war ihm egal, auf wen er losgegangen ist.“ Und dass die Mutter keine Konsequenzen gezogen hat: „Sie war viel zu gut. Und hat ihn eben geliebt.“ Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass die Frau in Notwehr gehandelt hat. Freispruch! Die Wienerin wurde sofort enthaftet.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Obwohl sich bei der Urteilsverkündung Verwandte des Getöteten und der Angeklagten im Publikum befanden und im Vorfeld - abhängig vom Verfahrensausgang - Unruhe unter den Zusehern befürchtet worden war, blieb es vollkommen ruhig. Die vorsorglich sechs abgestellten Justizwachebeamten mussten nicht einschreiten.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung/krone.at

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