„Ich kann auch nicht einfach privat abfragen, nur weil ich lustig bin“, ging Richterin Anna-Sophia Geisselhofer mit dem Angeklagten verbal streng ins Gericht. „Es tut mir leid, ich hätte es nicht tun sollen“, so der Beamte.
Sein Verteidiger Martin Riedl sprach von einer Mischung aus übergroßer Motivation und Vorsicht. Sein Mandant habe sich vor dem Kauf eines gebrauchten BMW davon überzeugen wollen, „ob der Wagen eh nicht gestohlen war“. Und Riedl beklagte eine Ungleichbehandlung: Nach einem tödlichen Unfall finde man sich vor einem Bezirksrichter wieder, nach zwei Kennzeichenabfragen vor einem Schöffensenat mit fünf Jahren Strafdrohung.
Am Ende ging’s glimpflich für den Polizisten aus: Der Staatsanwalt stimmte bei Zahlung von 6500 Euro einer Diversion zu.
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