Leiter von Jugendtreff

Mehrere Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft

Vorarlberg
25.07.2019 15:31

Ein 47-jähriger ehemaliger Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben dem sexuellen Missbrauch wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: Schändung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie pornografischen Darstellung Minderjähriger - in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität - ihm wurde Pädophilie attestiert - leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen und erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

Tätigkeitsverbot ausgesprochen
Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft.

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
2° / 7°
einzelne Regenschauer
1° / 11°
wolkig
3° / 10°
stark bewölkt
2° / 11°
wolkig



Kostenlose Spiele